Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
167
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VerhandlungDrucksache:
203/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin: 02.05.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: BPlan mit Satzung ü. örtl. Bauvorschriften, Jugendfarm Schlotwiese im Stadtbez. Zuffenhausen (Zu 261)
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.04.2017, nicht öffentlich, Nr. 151

Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 17.03.2017, GRDrs 203/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Jugendfarm Schlotwiese im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 261) ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit dem Ziel aufzustellen, das Planrecht zu ändern.

Der Geltungsbereich ist nach dem gegenwärtigen Stand der Planung auf dem Deckblatt der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargestellt.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 6. März 2017.

Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


StR Dr. Schertlen (STd) erkundigt sich, wie baurechtlich gesichert werden kann, dass die im Jugendhaus vorhandenen Tagungsräume nicht als kommerzielles Tagungszentrum genutzt werden.

Die Vertreterin des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung sagt zu, gemeinsam mit dem Baurechtsamt im weiteren Verfahren zu prüfen, wie dies ausgeschlossen werden kann. Man werde die Jugendfarm wahrscheinlich als Gemeinbedarfsfläche festsetzen. Der Vorsitzende ergänzt, die Einengung in die Nutzung als Jugendfarm erfolge aus dem Grund, weil die Tagung gebunden ist an diese Nutzung. Der Bebauungsplan erfolge einzig aus dem Grund, um die Jugendfarm und die Perspektive derselben baurechtlich abzusichern.

StR Zeeb (FW) regt an, einen gestalterischen Anspruch an das Gebäude der Jugendfarm zu erheben. Aus dem beiliegenden Plan gehe die Gestaltung nicht hervor. Die Vertreterin der Fachverwaltung zeigt daraufhin eine perspektivische Darstellung, die dem Bauantrag beigelegt wurde, über welche sich StR Zeeb zufrieden zeigt.


BM Pätzold stellt fest:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik beschließt einstimmig wie beantragt.

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