Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 21/2015
Stuttgart,
02/27/2015



Integration durch Qualifizierung (IQ) Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.03.2015
25.03.2015
26.03.2015



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ verfolgt das Ziel, die Arbeitsmarktintegration erwachsener Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Schwerpunkte der bisherigen Förderperiode (2011 - 2014), s. GRDrs 599/2011, waren in Stuttgart z. B. die interkulturelle Öffnung der Arbeitsmarkt- institutionen durch Schulungs- und Beratungsangebote und die Verzahnung von arbeitsmarktbezogenen Angeboten für Menschen mit Migrationshintergrund, wie
z. B. Deutschkurse für Akademiker, die zum Sprachniveau C1 führen.


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 den Ausbau des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)”. Bisher gibt es hierzu in Baden-Württemberg insgesamt 20 Teilprojekte, sechs davon in Stuttgart. Das Teilprojekt „Interkulturelle Öffnung“ des Jobcenters Stuttgart wird vorerst bis 31. Dezember 2016 gefördert.

Die Landeskoordination Interkulturelles Bildungszentrum (ikubiz) aus Mannheim hat den Gesamtantrag für Baden-Württemberg gestellt. Das Teilprojekt „Interkulturelle Öffnung“ Jobcenter Stuttgart ist Teil des Landesnetzwerks und organisatorisch bei der Amtsleitung des Jobcenters angesiedelt.

Im Mai 2014 waren 12.995 (45 Prozent) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters Stuttgart Migrantinnen und Migranten. Ziel des Jobcenters ist, die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Erreicht werden soll dies z. B. durch

· den Abbau von Zugangsbarrieren zu den Angeboten,

· interkulturelle Kompetenzerweiterung auf Ebene der Mitarbeitenden des Jobcenters Stuttgart sowie

· eine enge Abstimmung mit anderen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsakteuren in Stadt und Region Stuttgart sowie den zentralen Servicestellen für Migrantinnen und Migranten (Welcome Center Stuttgart, Migrationsdienste mit der Erstberatungsstelle zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Runder Tisch Migrantenökonomie).

Das Thema „Diversity“ nimmt im Jobcenter Stuttgart einen hohen Stellenwert ein. Der interkulturelle Öffnungsprozess soll weiter unterstützt und die Diversity- Kompetenzen aller Mitarbeitenden erhöht werden. Auf diese Weise wird die Qualität des Beratungs- und Unterstützungsprozesses in einem multikulturellen und heterogenen Umfeld in besonderem Maße gefördert. Darüber hinaus steigert der Diversity-Ansatz die Attraktivität als Arbeitgeber und erleichtert damit die Gewinnung und Bindung von gut qualifiziertem Personal.

Die Aufgaben der Projektleitung sind:

1. Intensive Begleitung des angestoßenen Diversity Prozesses im Jobcenter.

2. Die institutionelle Verankerung der interkulturellen Ausrichtung und des professionellen Umgangs mit Vielfalt und Verschiedenheit (Diversity-Ansatz) bei den Arbeitsmarktakteuren im Rahmen des IQ-Kooperationsnetzwerks Stuttgart zu verstetigen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung erfolgt weiterhin weitgehend kostenneutral aus Mitteln des BMAS. Die Bundesförderung für das Teilprojekt des Jobcenters umfasst insgesamt
ca. 121.830 Euro bis Ende 2016. Da die Bundesförderung nur zur Deckung des reinen Personalaufwandes (gem. Beschlussantrag Ziffer 2) ausreicht, stellt die Landeshauptstadt Stuttgart im Jobcenter für die Dauer der Projektlaufzeit einen Büroarbeitsplatz mit einem kalkulatorischen Aufwand von 11.200 Euro pro Jahr zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

Referat AK und S-IP Abteilung Integration haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Michael Föll
Erster Bürgermeister




Anlagen

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