Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 895/2019
Stuttgart,
09/18/2019



Aufnahme des neuen Trägers Stuggikids GmbH & Co. KG in die
Bedarfsplanung und Förderung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussBeschlussfassungöffentlich14.10.2019



Beschlußantrag:

1. Der privat-gewerbliche Träger Stuggikids GmbH & Co. KG, der erstmalig in Stuttgart eine Kindertagesstätte betreibt, wird in die kommunale Bedarfsplanung aufgenommen. Dadurch erhält der Träger einen Anspruch auf die gesetzliche Mindestförderung nach § 8 KiTaG.

2. Von der Zusammenfassung und den Anmerkungen zu der eingereichten Träger-konzeption wird Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Aufnahme von Trägern in die Bedarfsplanung, die erstmalig eine Kindertageseinrichtung für Kinder eröffnen, soll laut Gemeinderatsbeschluss auf der Grundlage eines Einzelbeschlusses erfolgen.

Die Fördermittel für die vorgesehene Einrichtung wurden vom Gemeinderat beschlossen (siehe Punkt Finanzielle Auswirkungen).

Die Verwaltung empfiehlt die Aufnahme des neuen Trägers Stuggikids GmbH & Co. KG in die Bedarfsplanung. Dadurch erhält der Träger einen Anspruch auf die gesetzliche Mindestförderung nach § 8 KiTaG (siehe auch Fördergrundsätze Kindertageseinrichtungen GRDrs 194/2014).




TrägerAngebotBezirk/StandortStichworte zum Konzept / Besonderheiten
Neuer Träger (privat-gewerblich)
Stuggikids GmbH & Co. KG2 Gr. GT 0 – 3 J.
2 Gr. GT 3 – 6 J.
S-Nord
Tunzhofer Str. 9
In das Konzept sind Ansätze der Montessori-Pädagogik und Emmi Pikler Pädagogik integriert. Der Orientierungsplan BW und das „infans-Konzept“ ist Grundlage für das pädagogische Konzept. Das Angebot berücksichtigt mit seinen Öffnungszeiten von 7:30 – 18:00 Uhr die Bedarfe berufstätiger Eltern.

Mit der Anlage 1 wird dem Gemeinderat eine kurze Zusammenfassung sowie Anmerkungen zum eingereichten Konzept vorgelegt.

Aus Anlage 2 wird ersichtlich, welche Angaben von neuen Trägern bei ihrem Antrag auf Aufnahme in die Bedarfsplanung grundsätzlich erwartet werden. Der Träger ist darüber hinaus verpflichtet, eine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (KVJS) einzuholen.

Es gibt keine rechtliche Handhabung, die Aufnahme in die kommunale Bedarfsplanung und damit die gesetzliche Mindestförderung von bestimmten, festgelegten Kriterien abhängig zu machen. Die Landesgesetzgebung sieht vor, dass die Aufnahme in die Bedarfsplanung allein unter Bedarfsgesichtspunkten zu erfolgen hat (§ 3 KiTaG).

Sollte der Träger darüber hinaus die freiwillige städtische Förderung in Anspruch nehmen, verpflichtet er sich, verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, wie zum Beispiel die Elternbeiträge max. 50 % über dem städtischen Gebührensatz festzusetzen sowie die Bezahlung der Mitarbeitenden an den TVöD-SuE anzulehnen (siehe Punkt 3 der Fördergrundsätze Kindertageseinrichtungen GRDrs 194/2014).

Auf Wunsch kann das ausführliche Konzept im Jugendamt eingesehen werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Fördermittel für die vorgesehene Einrichtung wurde vom Gemeinderat im Rahmen des Haushalts 2018/2019 (GRDrs 697/2017) und des Sachstandsberichtes Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2018 (GRDrs 688/2018) beschlossen.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Anmerkungen zur vorgelegten Trägerkonzeption
Anlage 2: Vorgabe an die Träger


Anmerkungen zu dem vorgelegten Trägerkonzept

Kindertagesstätte Stuggikids GmbH & Co. KG
Die privat-gewerbliche Kindertagesstätte Stuggikids GmbH & Co. KG ist eine viergruppige Kindertagesstätte, mit zwei ganztägigen Gruppen 0 - 3 J. und zwei ganztägigen Gruppen GT 3 - 6 J. Der Start der Kindertagesstätte ist für den Sommer 2019 vorgesehen.
Die Jugendhilfeplanung hat das Vorhaben befürwortet, da durch den Neubau von 100 Wohneinheiten und dem dadurch bedingten Zuzug von Familien ein Bedarf gegeben ist.
Das Konzept entspricht den inhaltlichen und fachlichen Anforderungen und trägt dem Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag in geeigneter Weise Rechnung. In die pädagogische Arbeit werden Ansätze der Montessori-Pädagogik und Elemente des Emmi-Pikler-Ansatzes integriert.
Der Bildungs- und Orientierungsplan wird umgesetzt. Die Dokumentation erfolgt nach dem anerkannten Verfahren des „infans-Konzepts“.
Bei der Weiterentwicklung des Konzeptes sollte der Träger die Öffnung in den Sozialraum, die Kooperation und Vernetzung mit den pädagogischen Einrichtungen/
Institutionen im Sozialraum und den Ausbau von Elternabenden/Elternaustausch herausarbeiten.

Die Verwaltung empfiehlt, den Träger Stuggikids GmbH & Co. KG und seine Einrichtung in die Bedarfsplanung aufzunehmen.




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