Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 990/2020
Stuttgart,
11/30/2020



Durchführung der Ausschreibung zur Strom- und Gasbeschaffung ab 2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und UmweltBeschlussfassungöffentlich04.12.2020



Beschlußantrag:

1. Die bestehenden Energielieferverträge Strom und Gas für die städtischen Liegenschaften mit den Firmen Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH, Lichtblick SE, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH und Thüringen Energie GmbH werden zum 31.12.2021 gekündigt.

2. Von der Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für den Strom- und Gasbedarf der Landeshauptstadt Stuttgart ab dem 01.01.2022 wird Kenntnis genommen.

3. Der Ökostrom-Anteil bleibt unverändert bei 100 %. Bei biogenem Gas wird der Mehrpreis für die Beschaffung mit einem Anteil von 10 % und 25 % optional abgefragt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die bestehenden Energielieferverträge für die städtischen Liegenschaften mit den Firmen Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH, Lichtblick SE, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH und Thüringen Energie GmbH wurden gemäß einer Vertragsklausel automatisch um ein Jahr verlängert und laufen aktuell bis zum 31.12.2021 (GRDrs 131/2020). Vertraglich wäre eine Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022 möglich. Im Ausschuss für Klima und Umwelt am 15.05.2020 haben sich mehrere Fraktionen klar gegen diese Option ausgesprochen.

Für eine Beendigung der laufenden Verträge zum 31.12.2021 ist eine Kündigung bis zum 31.12.2020 erforderlich. Daher ist eine Entscheidung in diesem Jahr notwendig. Mit Schreiben vom 24.11.2020 hat uns die Thüringen Energie GmbH und mit Schreiben vom 26.11.2020 die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH mitgeteilt, dass sie die Erdgaslieferung fristgerecht zum 31.12.2021 kündigt.

Im Kündigungsfall wird für den Energiebezugszeitraum ab dem 01.01.2022 eine erneute europaweite Ausschreibung erforderlich. Um die energetische Versorgung für die städtischen Liegenschaften ab diesem Zeitpunkt sicherzustellen, wird das Amt für Umweltschutz die Ausschreibung durchführen. Wie bei den vergangenen Ausschreibungen sollen die Strom- und Gaslieferverträge für drei Jahre mit der Option auf Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre geschlossen werden.

Erfahrungsgemäß müssen zur Vorbereitung der Ausschreibung bis zur Auftragserteilung durch den Gemeinderat 9 Monate veranschlagt werden. Zur Unterstützung wird die Einschaltung eines Beratungsdienstleisters erforderlich.

Folgende Vorgehensweise ist vorgesehen:

1. Vorbereitung der Ausschreibung mit Unterstützung eines Beratungsdienstleistungsunternehmens (Winter 2020/21)
2. Durchführung der Ausschreibung (Frühjahr 2021)
3. Anfertigung der Beschlussvorlage für den Gemeinderat mit Darstellung des Ausschreibungsergebnisses und der Vergabeempfehlung im 1. Halbjahr 2021, damit die Energielieferverträge (Strom und Gas) vorbereitet und die Versorgung ab 01.01.2022 einschließlich Datenträgeraustausch und Tranchenfixierung sichergestellt ist.

Die Verwaltung wird wie in der letzten Ausschreibung 100 % Ökostrom ausschreiben. Der Auftragnehmer wird weiterhin verpflichtet, die von der Landeshauptstadt Stuttgart bezogene Strommenge als Ökostrom kraftwerksscharf nachzuweisen.

Für die Gaslieferung wird untersucht, ob ein biogener Anteil im Umfang von 10 % oder 25 % ausgeschrieben werden kann. Dazu wird gemeinsam mit dem Beratungsdienstleister analysiert, ob Marktakteure die erforderliche biogene Gasmenge zu vertretbaren Kosten und in einer möglichst hohen Qualität bereitstellen können. Als Qualitätskriterien sind u.a. vorgesehen: Keine CO2-Bepreisung nach Brennstoffemissionshandelsgesetz, keine Massentierhaltung, keine Umnutzung von Agrarflächen, keine Verzweigungen zur Atomindustrie, Zertifizierung nach EWärmeG und EEWärmeG, physische Beimischung des biogenen Gases.

Derzeit liegt der biogene Gasanteil im Bereich der leistungsgemessenen Abnahmestellen bei 10%, im Bereich der nicht leistungsgemessenen Verbraucher bei 0 %. Insgesamt liegt der biogene Gasanteil der städtischen Gaslieferungen bei 4,5 %. Durch eine Steigerung auf 25 % werden die CO2-Emissionen um ca. 8.000 t CO2/a bzw. 11 % der Gesamtemissionen der städtischen Liegenschaften (einschließlich Klinikum) reduziert. Um eine Klimaneutralität der städtischen Liegenschaften bis zum Jahr 2030 zu erreichen, ist bis dahin ein Anteil von 100 % biogener Gase erforderlich. Um diesen zu erreichen, ist eine schrittweise Erhöhung sinnvoll. Auch bei der Beschaffung von Ökostrom wurde so verfahren: der Anteil wurde von 25 % (2008) über 67 % (2011) und auf 100 % (2012) gesteigert. Die Mehrkosten für 10 % und 25 % werden optional abgefragt.

Die Liefermengen bei Strom und Gas werden entsprechend ihrer Abnahmestruktur und Verbrauchsmenge wie bisher in einzelne Lose aufgeteilt und ausgeschrieben.

Finanzielle Auswirkungen

Der finanzielle Aufwand für die Beauftragung eines Beratungsdienstleistungsunternehmens zur Unterstützung des Ausschreibungsverfahrens beträgt ca. 25.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt im Teilergebnishaushalt 360 – Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607020 – Energiewirtschaft, Kontengruppe 43100.

Ob durch die vorgezogene Ausschreibung ein finanzieller Vorteil entsteht, ist unklar und kann erst mit Durchführung der Ausschreibung geklärt werden. Nach derzeitigem Wissensstand ist jedoch damit zu rechnen, dass es in den kommenden Jahren zu Preissteigerungen kommt, sodass die jetzt niedrigen Beschaffungspreise für 3 anstelle von 1 Jahr gesichert werden können.

Mit der optionalen Preisabfrage für den Anteil von 10 % bzw. 25 % biogenem Gas können vor einer Entscheidung die Mehrkosten beziffert werden. Bei einem geschätzten Preisaufschlag von ca. 1 ct/kWh gegenüber reinem Erdgas werden bei der aktuellen Gasabnahme (190 GWh/a) für die Variante 25 % biogener Gasanteil Mehrkosten von ca. 1,6 Mio. Euro/a prognostiziert im Vergleich zum aktuellen Bezug von 4,5 % biogenem Gas (Kostensteigerung von ca. 19 %).


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine.

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine.



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Keine.

<Anlagen>



zum Seitenanfang