Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
269/2021
Stuttgart,
03/31/2021
Investitionszuschuss für das Kath. Stadtdekanat Stuttgart vertreten durch das Kath. Verwaltungszentrum Stuttgart, Werastraße 118, 70190 Stuttgart – Angebotsveränderung, Breitlingstraße 33, 70184 Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.05.2021
14.06.2021
Beschlußantrag:
1. Das Kath. Stadtdekanat Stuttgart vertreten durch das Kath. Verwaltungszentrum, Werastraße 118, 70190 Stuttgart erhält für die Angebotsveränderung und den Umbau der Einrichtung „St. Konrad“, Breitlingstr. 33, 70184 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 540.000,00 Euro.
2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.
4. Die Auszahlungen in Höhe von insgesamt max. 540.000,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas (Kita-Ausbau), Ausz.Gr. 7873 Bau (Pauschale), gedeckt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der Kindergarten „St. Konrad“ soll zum Kinderhaus umgewandelt und um eine Gruppe für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren erweitert werden. Dazu wird der leerstehende Wohnbereich im ersten Obergeschoss des Gebäudes umfangreich saniert und umgebaut. Weiterhin besteht aufgrund des altersbedingt stark abgenutzten Zustands des Erdgeschosses, in dem der Kindergarten betrieben wird, die zwingende Notwendigkeit zur baulichen Sanierung der gesamten unteren Etage.
Neben den gemäß baurechtlicher Auflagen umfangreichen Erschließungsarbeiten im Gebäude, wie z.B. die Herstellung eines zweiten Fluchtweges, werden Grundrissänderungen vorgenommen, die veraltete Haustechnik wird aktuellen Standards angepasst und Sanitärräume werden ergänzt. Weiterhin werden sämtliche Bodenbeläge und Wandoberflächen renoviert.
Stellungnahme Hochbauamt
Die Angemessenheit der Baukosten wurde durch das Hochbauamt bestätigt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 720.000,00 Euro. Der Zu-schussbedarf für die Angebotsveränderung beträgt 540.000,00 Euro.
Im Doppelhaushalt 2020/2021 wurden Kosten in Höhe von 720.000,00 Euro angemeldet und Mittel in Höhe von 540.000,00 Euro veranschlagt (GRDrs 587/2019).
Die Mittel werden für den Vollzug aus der Kita-Ausbaupauschale auf das Projekt 7.513161 umgesetzt.
Einmalige Kosten
Laufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
720.000,00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss
(gerundet)
max. 540.000,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt Ja
Noch zu veranschlagen
Euro
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
<Anlagen>
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