Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS 5603-01.09
GRDrs
262/2016
Stuttgart,
04/07/2016
Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung - Fortschreibung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.05.2016
11.05.2016
Beschlußantrag:
Der Änderung und Fortschreibung der Stuttgarter „Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung“ inklusive der „Richtlinien für die Sportlerehrung der Landeshauptstadt Stuttgart“ (bislang: Richtlinien für die Sportmeisterehrung der Landeshauptstadt Stuttgart) wird zugestimmt.
Die fortgeschriebenen „Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung“ (Anlage 1) und die fortgeschriebenen „Richtlinien für die Sportlerehrung der Landeshauptstadt Stuttgart“ (Anlage 2) treten mit Beschlussfassung in Kraft.
Begründung:
Die derzeit geltenden „Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung“ in Stuttgart wurden am 18.12.2009 vom Gemeinderat beschlossen, eine Fortschreibung ist zum 01.01.2014 erfolgt. Die Richtlinien sollen nunmehr den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Dafür ist eine Änderung und Fortschreibung der Richtlinien in verschiedenen Bereichen sowohl inhaltlich als auch redaktionell erforderlich.
Alle Änderungen sind in Anlage 1 dargestellt (Gegenüberstellung bisherige Richtlinien – Neufassung).
Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend erläutert:
Einarbeitung der 7%-igen Kürzung im Rahmen des Haushaltssicherungs-konzepts 2010/2011
Im Rahmen der Beratungen des Haushaltsplanes für die Jahre 2010 und 2011 hat der Gemeinderat dem Haushaltssicherungskonzept und damit einer 7%-igen Mittelkürzung in den meisten Zuschussbereichen des Amts für Sport und Bewegung zugestimmt. Diese Kürzung wurde seither zwar praktisch angewendet aber bislang noch nicht formal in die „Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung“ eingearbeitet. Sie war nur durch eine entsprechende Fußnote abgebildet. Zugunsten der Übersichtlichkeit werden nun die einzelnen Zuschusssätze bzw. -beträge um 7% gekürzt dargestellt. Bei der Berechnung wurde auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Die bisherige Fußnote 1 entfällt durchgängig.
2. Förderung von Sportveranstaltungen in Stuttgart (B.2.2)
Fortgeschrieben werden auch die Kriterien zur Förderung von Sportveranstaltungen in Stuttgart. Diese waren in ihrer bestehenden Form aus Sicht der Sportverwaltung nicht mehr zeitgemäß, da sie in einer ausschließlichen Betrachtung des finanziellen Defizits der Veranstaltung gründeten.
Die Bewertung für eine Zuschussgewährung erfolgt nun nicht mehr in erster Linie als Defizitbezuschussung sondern künftig wird auch berücksichtigt die Bedeutung der Veranstaltung für Stuttgart, die sportliche Wertigkeit, das Teilnehmerfeld, die Anziehungskraft sowie sonstige Besonderheiten.
Die Förderung von Sportveranstaltungen in Stuttgart geht in der Praxis über eine rein finanzielle Bezuschussung hinaus und erfolgt, auch unabhängig eines Zuschusses, durch vielfältige ideelle, koordinierende und organisatorische Unterstützung. Dies wurde in den Richtlinien redaktionell ergänzt.
3. Förderung „Bewegung und Sport“
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Beratungen des Haushaltsplanes für die Jahre 2016 und 2017 die bisherigen Programme „kitafit“ und „Sport im Park“ institutionalisiert und die entsprechenden Finanzmittel dauerhaft im Sporthaushalt zur Verfügung gestellt. Der Text der Richtlinien wurde an die Modalitäten der Programme angepasst.
4. Richtlinien für die Sportlerehrung
Die Sportlerehrung 2015 am 11.04.2016 fand unter neuem Namen und in veränderter Form statt. Die „Richtlinien für die Sportlerehrung der Landeshauptstadt Stuttgart“ wurden an die Neukonzeption angepasst (siehe Anlage 2).
5. Redaktionelle Änderung der „Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung“
Neben den Änderungen gemäß Punkt 1 bis 4 haben sich einige redaktionelle Änderungen ergeben, die ebenfalls in diesem Zusammenhang bereinigt werden.
Die fortgeschriebenen „Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung“ und die fortgeschriebenen „Richtlinien für die Sportlerehrung der Landeshauptstadt Stuttgart“ sollen mit Beschlussfassung in Kraft treten.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
---
Vorliegende Anträge/Anfragen
---
Erledigte Anträge/Anfragen
---
Dr. Susanne Eisenmann
Anlagen
Anlage 1 Neufassung Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung
Anlage 2 Neufassung Richtlinien für die Sportlerehrung der Landeshauptstadt Stuttgart
<Anlagen>
zum Seitenanfang
Richtlinien für die Sportlerehrung_Gegenüberstellung neu alt.pdf
Richtlinien Gegenüberstellung gesamt_Endfassung 05042016.pdf