Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI-BB
GRDrs 5/2023
Stuttgart,
01/10/2023


Sachstand Förderprogramm barrierefreies und altersgerechtes Wohnen



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Beirat für Menschen mit Behinderung
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
13.02.2023
20.03.2023

Bericht:


Menschen mit Behinderung oder altersbedingter Mobilitätseinschränkung sind auf einen barrierefreien Wohnraum angewiesen. Der Verbleib in der eigenen Wohnung ist für die meisten Menschen ein großer Wunsch. Ein barrierefreier Wohnraum und Zugang ist dabei eine grundsätzliche Voraussetzung, um den Verbleib im Wohnraum sicherzustellen.

Zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bestandsbau wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2018/2019 das Förderprogramm „Behinderten- und altersgerechtes Wohnen“ beschlossen. Die erste Richtlinie trat zum 02.08.2018 in Kraft. Aufgrund der Erfahrungen in den ersten beiden Bearbeitungsjahren wurde die Förderrichtlinie zum 01.01.2020 angepasst und erweitert (GRDrs 1452/2019).


Nach anfänglich zögerlichem Antragseingang konnte durch Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, der Verbreitung durch Beratungsstellen wie der Wohnberatung des Deutschen Roten Kreuzes oder städtischen Beratungsstellen sowie dem wachsenden Bekanntheitsgrad des Programms bei ansässigen Firmen eine gute Antragslage entwickelt werden.

Pro Haushaltsjahr sind 500.000 Euro veranschlagt. Aufgrund von Ermächtigungsübertragungen konnten die nicht ausgegebenen Mittel in den ersten Jahren das erhöhte Antragsaufkommen in den Jahren 2021 und 2022 auffangen. Zudem werden Mittel, die nicht abgerufen werden, dem Fördertopf wieder hinzugefügt.

Im Dezember 2022 musste nun erstmals ein Antragsstopp verhängt werden, da der Fördertopf mit den noch ausstehenden Anträgen ausgeschöpft wurde.

Aktuell besteht ab Antragseingang eine Wartezeit bis Bescheiderstellung von 8-10 Wochen, da die personellen Ressourcen nicht ausreichen um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen.


20182019202020212022
Anträge263867110112
Bewilligungs-volumen162.954,43 €209.687,87 €458.182,78 €885.550,09 €744.878,24 €
ausgezahlte Mittel127.513,70 €183.161,77 €392.575,95 €674.189,47 €271.795,95 €
ausstehende Anträge ca.
80.000 €

Die Antragszahlen bleiben in den letzten beiden Jahren konstant bzw. wären 2022 unter Berücksichtigung des Antragsstopps noch angestiegen.

Mit der Anpassung der Förderrichtlinie zum 01.01.2020 wurde der Empfängerkreis erweitert. Seitdem können auch Mieter, in Absprache mit dem Vermieter, einen Antrag auf einen Zuschuss stellen.

20182019202020212022
gesamt
26
38
67
110
112
Eigentümer selbst genutzt
11 (42%)
20 (53%)
34 (51%)
61 (55%)
64 (57%)
Juristische Personen
14 (54%)
17 (45%)
18 (27%)
21 (19%)
29 (26%)
Privatvermieter
0
1 (3%)
6 (9%)
15 (14%)
6 (5%)
Mieter
9 (13%)
12 (11%)
13 (12%)
WEG
1 (4%)
0
0
1 (1%)
0

Der Anteil der Eigentümer, die ihren Wohnraum selbst nutzen, steigt mit den Jahren an. Damit bestätigt sich, dass der Bekanntheitsgrad des Förderprogramms sich weiter erhöht. Bei den juristischen Personen handelt es sich überwiegend um Baugenossenschaften, hierbei ist in den letzten Jahren die erfreuliche Entwicklung zu sehen, dass neben der SWSG auch andere Baugenossenschaften das Programm in Anspruch nehmen und somit ihren Mietern eine Erleichterung in ihrem Alltag ermöglichen.


Von Beginn des Förderprogramms zeigt sich, dass Anpassungen im Badezimmer am häufigsten nachgefragt werden, gefolgt von Treppenliften und barrierefreien Zugängen zum Haus. Seit der Anpassung der Förderrichtlinie 2020 ist es möglich mehrere Maßnahmen für einen Wohnraum zu beantragen, bis zu einer Maximalsumme von 30.000 Euro.

Bei 33 Anträgen (11% aller Anträge seit 2020) wurde eine Summe über 10.000 Euro bewilligt. Auch für kleinere Maßnahmen wird das Programm in Anspruch genommen, so dass auch für Menschen mit wenig finanziellen Mitteln durch den Zuschuss eine Anpassung möglich ist. Eine Vollfinanzierung (bis zu einem Maximalbetrag von 7.000 Euro), die für Mieter mit Bonuscard möglich ist, wurde bei 8 Anträgen bewilligt. Hierbei handelt es sich um kleinere Anpassungen im Bad, barrierefreien Küchen (die nicht zur Mietsache gehören) und ein elektrischer Antrieb für Rollläden.


Um ein Meinungsbild zu den aktuellen Fördermöglichkeiten seitens der Empfänger zu erhalten wurde im November 2022 eine Umfrage mittels Fragebogen durchgeführt. Dieser wurde an alle Zuschussempfänger verschickt, die seit Umsetzung der aktuell geltenden Förderrichtlinie einen Bescheid erhalten haben. Von 164 angeschriebenen Haushalten haben 92 den Fragebogen zurückgesandt (Rücklaufquote von 56%).



Aus dem Schaubild ist ersichtlich, dass beim überwiegenden Anteil der Förderempfänger bereits eine krankheits- oder behinderungsbedingte Einschränkung vorliegt oder die Kräfte aufgrund des fortgeschrittenen Alters nachlassen. Somit erfüllt die überwiegende Mehrheit aller Antragsteller eine der Voraussetzungen für individuelle Anpassungen und kann damit den höheren Zuschuss von 70%, maximal 10.000 Euro pro Maßnahme, erhalten.

Auf die zweite Frage im Fragebogen nach der Notwendigkeit der Maßnahme(n), antworteten 76%, dass Sie damit ihre Selbstständigkeit erhalten bzw. wiedererlangen wollen und einen Umzug damit verhindern. Selbst von den 33%, für die die Maßnahme präventiv gedacht ist, geht knapp ein Viertel davon aus, damit in Zukunft einen Umzug verhindern zu können.











Auf die Frage, ob sie die Maßnahme auch ohne das Förderprogramm umgesetzt hätten, antwortete rund ein Drittel aller Förderempfänger mit Ja, 48% hätten die Maßnahme verschoben oder kleiner und damit kostengünstiger umgesetzt, 20% hätten die Umsetzung nicht veranlasst.


Die Maßnahme auch umgesetzt hätten 54% der Befragten bei einem Maximalbetrag von 8.000 Euro, bei 5.000 Euro sind es noch 36%. Bei einer Kostenübernahme von 50% sind es 29%. Es zeigt sich, dass es für Personen, die kleinere Maßnahmen umsetzen und damit unter dem Maximalbetrag bleiben, schwieriger wird die finanziellen Belastungen zu tragen.


In der täglichen Arbeit zeigt sich bei vielen Zuschussempfängern ein hoher Bedarf an persönlicher Beratung und Begleitung. Informationen zu den Zuschussmöglichkeiten, den Voraussetzungen und den zeitlichen Ablauf des Verfahrens werden eng mit der Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung abgestimmt und besprochen. Die Zuschussempfänger hatten die Möglichkeit unter der Frage „Haben Sie noch eine Anregung oder Anmerkung, die Sie uns gerne mitteilen möchten?“ eine offenen Rückmeldung zu geben. Dies haben viele genutzt. Ein Auszug hierzu gibt das nachfolgende Schaubild.





Die finanzielle Förderung für den barrierefreien Umbau von Bestandswohnungen in Stuttgart ist eine wirkungsvolle und direkte Maßnahme für die Bürger*innen unserer Stadt.

Die gesellschaftspolitischen Ziele sind, dass

In immer mehr Kontexten, die sich mit dem Älter werden der Gesellschaft befassen, wird das Förderprogramm als ein Baustein genannt. Dieser Rolle kann das Förderprogramm nur gerecht werden, wenn die personellen und finanziellen Ressourcen ausreichen um alle gestellten Anträge zu bedienen.

In den vergangenen beiden Jahren wurde der Planansatz von 500.000 Euro deutlich überschritten. Dies war nur mit den Ermächtigungsübertragungen aus den letzten Jahren möglich. Bei gleichbleibender beziehungsweise weiter ansteigenden Antragszahlen ist mit einem Antragsstopp im Laufe des Jahres 2023 zu rechnen.






Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin





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