Protokoll:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
125
4
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
27.10.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
Herr Zügel (AfLW)
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Wohnungsleerstand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Stuttgart
- Antrag Nr. 275/2017 (SPD) vom 27.09.2017
Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Herr
Zügel
berichtet, die Verwaltung habe bei der BIMA angefragt und inzwischen eine Antwort erhalten. In der Wohnliegenschaft Steinhaldenfeld mit 247 Wohnungen hätten von 2016 bis jetzt vorübergehend 18 Wohnungen leer gestanden. Aktuell seien noch 4 Wohnungen unvermietbar, sie stünden leer wegen baulicher Maßnahmen.
In der Wohnliegenschaft Stuttgart-Rot mit 267 Wohneinheiten hätten vorübergehend 16 Wohneinheiten leer gestanden, derzeit seien es noch 8. Diese Wohnungen sollten saniert und dann sukzessive wieder dem Markt zugeführt werden.
Allerdings würden die Wohnungen der BIMA nicht frei vermietet, sondern sie seien primär für Bundesbedienstete vorgesehen. Falls es dort keine Interessenten gebe, kämen Landesbedienstete zum Zuge. Erst wenn auch dort keine Nachfrage bestehe, sei eine freie Vergabe über den von der BIMA beauftragten Dienstleister möglich.
Die BIMA sei über den angespannten Wohnungsmarkt in Stuttgart informiert, habe jedoch auch Probleme eingeräumt, Handwerker zu bekommen, weshalb sich alles in die Länge ziehe. Für die Stadt sei deshalb nicht absehbar, ob irgendeine Wohnung auf den freien Markt komme.
StR
Lutz
(SPD) dankt für die Information. Aus den E-Mails, die er erhalten habe, dränge sich ihm der Eindruck auf, dass sich der Einsatz, diese Wohnungen zügig instand zu setzen und zu vermieten, in Grenzen halte. Doch hätten Wohnungen des Bundes auch eine Vorbildfunktion. Er bittet die Verwaltung, seiner Fraktion die genannten Zahlen schriftlich zu übermitteln, und plädiert dafür, dass die Verwaltung mit der BIMA über eine Zwischenvermietung sprechen solle, wenn strukturbedingt ein höherer Leerstand vorliege. Eventuell könne man die "etwas schwierigeren Wohnungen" an Studierende vermieten.
Herr
Zügel
sagt die Übermittlung der Zahlen zu. Einer Zwischenvermietung an die Stadt stehe das BIMA-Gesetz entgegen. Darin sei klar geregelt, für wen die BIMA die Wohnungen zur Verfügung stelle. So verhalte es sich ja auch bei den Grundstücken, die die Stadt von der BIMA kaufe. Auch hier müsse sie zunächst erklären, dass sie ein Grundstück für eigene Zwecke nicht mehr benötige, bevor sie damit an den Markt gehe. Was Studierende betreffe, so biete er der BIMA gerne an, für sie den Kontakt zum Studierendenwerk herzustellen.
EBM
Föll
stellt abschließend die Erledigung des Antrags fest.
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