Nr. 8 Inkrafttreten:
Die Richtlinie tritt am 30.Juni 2023 außer Kraft. Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. BM Pätzold stellt fest: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschließt einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang