Protokoll: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
692/2021
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 23.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Cannstatter Volksfest - Verzicht auf die Durchführung im Jahr 2021 aufgrund SARS-CoV-2

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 15.07.2021, GRDrs 692/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Abweichend von den Zulassungsrichtlinien für das Cannstatter Volksfest (in der Fassung vom 29.01.2016), wonach das Volksfest jährlich veranstaltet wird, findet das vom 24.09.2021 bis 10.10.2021 geplante Volksfest auf dem Cannstatter Wasen nicht statt.

2. Um den Stuttgarter Schaustellern entgegenzukommen, werden ihnen auf Antrag in der Innenstadt ca. 30 Standorte in der Innenstadt zur Verfügung gestellt, an denen sie ihre Stände und Fahrgeschäfte aufbauen können. Auf die Erhebung einer Standgebühr wird verzichtet.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Weitere Beratungsunterlage ist der Antrag Nr. 248/2021 "Schausteller und Marktleute auch in diesem Jahr unterstützen!" vom 08.07.2021 (CDU). Er ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ebenfalls beigefügt.


BM Fuhrmann erinnert an den Grundsatzbeschluss, wonach das Volksfest stattfinden könne, und erläutert kurz die Vorlage.

Die StRe Winter (90/GRÜNE), Mörseburg (CDU), Ozasek (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), Conzelmann (SPD), Neumann (FDP), Zaiß (FW) und Puttenat (PULS) signalisieren Zustimmung zur Vorlage, nicht zuletzt angesichts wieder steigender Inzidenzzahlen. Auch die Möglichkeit des Aufbaus von Ständen in der Innenstadt wird begrüßt.

StR Mörseburg hätte die genauere Prüfung einer Light-Version befürwortet, schließlich gehe es hier um Existenzen. Er begründet den Antrag seiner Fraktion. Der Vorlage stimme seine Fraktion schweren Herzens zu.

Eine Light-Version hält StR Conzelmann für problematisch, da die rechtssichere Vergabe der Plätze schon im üblichen Rahmen sehr schwierig sei. Zudem gehörten die Bierzelte seiner Ansicht nach durchaus zum Volksfest. Doch hier würden die Hygienekonzepte nicht eingehalten. Grundsätzlich plädiere er bei Veranstaltungen auf dem Wasen oder im Stadion dafür, dass die Besucher nach Möglichkeit mit dem Auto anreisten.

StR Ozasek appelliert in diesem Zusammenhang an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen.

Im Hinblick auf das Verfahren mahnt StR Neumann, mit der Pandemie grassiere "eine neue Kultur des Regierens per Dekret". Der Ausschuss habe aus der Zeitung erfahren, dass das Volksfest abgesagt worden sei. Ein solches Handeln betreffe auch andere Entscheidungen, z. B. bezüglich der Sperrung von Freitreppen. Er hätte dringend eine frühzeitigere Einbindung des Ausschusses gewünscht. Auch StR Mörseburg hätte sich bereits früher eine breitere Diskussion gewünscht. Was allerdings die Freitreppe anbelange, so habe der Gemeinderat nicht die Kompetenz, polizeirechtliche Befugnisse der Verwaltung zu übernehmen.

StR Köhler (AfD) kann die Entscheidung nachvollziehen, doch hätte er sich angesichts der aktuellen Situation eine lebendigere Diskussion über die Möglichkeiten für das Volksfest gewünscht. Er werde sich der Stimme enthalten. Zugleich gibt er seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Frühlingsfest nicht auch abgesagt wird.

An StR Neumann wendet sich BM Fuhrmann mit dem Hinweis, formal habe der WA einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass das Volksfest laufend wieder stattfinden könne. Andernfalls müsse ein gegenläufiger Beschluss herbeigeführt werden. Wenn der WA nun die Vorlage nicht beschließen bzw. ablehnen würde, müsste OB Dr. Nopper diesem Beschluss aufgrund der infektiologischen Lage widersprechen. Sein Referat handle hier in enger Abstimmung mit dem Amt für öffentliche Ordnung, dem Gesundheitsamt und den Schaustellerinnen und Schaustellern. Er räumt ein, dass das Thema etwas früher im Ausschuss hätte behandelt werden können, doch habe die Verwaltung immer kommuniziert, dass bis Mitte Juni entschieden werden müsse. Zu diesem Zeitpunkt hätten sich die Zahlen bereits so entwickelt, dass ein Volksfest im geplanten Ausmaß nicht stattfinden könne. Er entnimmt den Äußerungen, dass der Ausschuss die Absage unisono bedaure und auf das Frühlingsfest 2022 hoffe.

Auf Nachfrage von StR Zaiß erklärt BM Fuhrmann, es sei noch offen, wie lange die Stände und Fahrgeschäfte in der Innenstadt aufgebaut sein dürften. So könne man wenigstens den Stuttgarter Betrieben eine kleine Perspektive bieten.

BM Fuhrmann betont, die Verwaltung habe sich die Entscheidung angesichts der existenziellen Sorgen der Schaustellerinnen und Schausteller nicht leicht gemacht. Man habe im letzten Jahr ebenfalls über ein Herbstfest nachgedacht. Bei mobilen Freizeitparks solle es seines Wissens nun vonseiten des Landes eine Öffnung geben. Die Stadt müsse dann komplett neu ausschreiben und gerichtsfeste Zulassungskriterien gestalten. Dies sei in der kurzen Zeit nicht möglich. Eine private Initiative von Schaustellerinnen und Schaustellern würde von der Stadt jedoch nach Kräften unterstützt. Er weist nochmals explizit darauf hin, dass die Verwaltung sich in regelmäßigem Austausch mit den Schaustellerinnen und Schaustellern befinde.

Er stellt fest:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig wie beantragt.
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