Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
548/2020
Stuttgart,
07/13/2020
Förderung von öffentlich-zugänglichen Kindertageseinrichtungen und Betriebskindertagesstätten
- Sachbeschluss zur Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2020/2021
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
20.07.2020
Beschlußantrag:
1. Der Änderung der Fördergrundsätze wird wie folgt zugestimmt.
1.1 Die Pauschale für Sonstige Ausgaben wird ab 01.01.2020 bei Ganztagesgrup-
pen (GTE) auf 30.316 € und bei Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ) auf
22.976 € erhöht. Dies gilt zunächst für das Jahr 2020.
1.2 Ab dem Zuschussjahr 2020 erhalten öffentlich-zugängliche Kindertageseinrich-
tungen in freier Trägerschaft den vollen freiwilligen Zuschuss, wenn die durch-
schnittliche Auslastung mit Stuttgarter Kindern seiner Kindertageseinrichtungen
zum Stichtag 01.03. mindestens 95 % beträgt.
1.3 Die Verwaltung wird legitimiert, die bestehenden Fördergrundsätze für öffentlich-
zugängliche und betriebliche Kindertageseinrichtungen auf o.g. Grundlage anzu-
passen und für Detailregelungen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
2. Die Ausbildungspauschale des Landes für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) von Erzieherinnen und Erziehern (100 € / Monat) wird auf die kommunale PiA-Anleitungspauschale (150 € / Monat) angerechnet.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
In den Haushaltsplanberatungen 2020/2021 wurden auch Mittel für die Erhöhung der Förderquote der Fachpersonalkosten um 2,5 % auf 95 % bei öffentlich-zugänglichen und auf 92,5 % bei betrieblichen Kindertageseinrichtungen ab dem Zuschussjahr 2021 bereitgestellt. Der dazu notwendige Sachbeschluss wird im Anschluss an den noch anstehenden Abstimmungsprozess mit den freien Trägern vorgelegt.
Zu Beschlussantrag Nr. 1.1
In den Haushaltsplanberatungen 2020/2021 hat der Gemeinderat Mittel für die Erhöhung der Pauschalen für Sonstige Ausgaben bei der Förderung für öffentlich-zugängliche und betriebliche Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2020 bereit gestellt.
Die Pauschalen betragen ab 01.01.2020:
GTE-Gruppen: 30.316 € (bisher: 28.550 €)
VÖ-Gruppen: 22.976 € (bisher: 21.130 €)
Angesichts der pandemiebedingt enorm verschlechterten Haushaltslage erfolgt die Erhöhung zunächst nur für das Jahr 2020. Über eine Weitergewährung der Erhöhung ist ggf. im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt 2021 zu entscheiden.
Zu Beschlussantrag Nr. 1.2
Öffentlich-zugängliche Kindertageseinrichtungen erhalten bislang eine über die gesetzliche Mindestförderung (68 %) hinausgehende Förderung von bis zu 92,5 % der tatsächlichen, förderfähigen Fachpersonalkosten.
Dieser freiwillige Zuschuss in Höhe von derzeit 24,5 % der tatsächlichen, förderfähigen Fachpersonalkosten ist abhängig von der prozentualen Auslastung der Einrichtungen zum 01.03. des Förderjahres. Berücksichtigt werden hierbei nur Stuttgarter Kinder; Auswärtige Kinder, die zum Stichtag 01.03. in der jeweiligen Einrichtung betreut werden, zählen nicht zur Auslastung. Kinder, die aus Stuttgart wegziehen, werden im laufenden Kindergartenjahr bei der Auslastung wie Stuttgarter Kinder berücksichtigt.
Die auslastungsabhängige Förderung ist ein wichtiges Steuerungsmittel für die Belegung aller möglichen (zugesagten und betriebserlaubten) Plätze, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Stuttgarter Kinder zu erfüllen und soll deshalb beibehalten werden.
Die tatsächliche Auslastung aller Einrichtungen in freien Trägerschaft liegt zum Stichtag 01.03.2019 bei rund 95 % und damit rund 4 Prozentpunkte höher als die durchschnittliche Auslastung aller Stuttgarter Kindertageseinrichtungen (91,2 %).
Daher erhalten öffentlich-zugängliche Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft ab dem Zuschussjahr 2020 den vollen freiwilligen Zuschuss, wenn die durchschnittliche Auslastung mit Stuttgarter Kindern seiner Kindertageseinrichtungen zum Stichtag 01.03. mindestens 95 % beträgt.
Zu Beschlussantrag Nr. 2
Im Rahmen des Pakts für gute Bildung und Betreuung wurde vom Land eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die ab dem Schuljahr 2019/2020 die Gewährung einer Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern vorsieht. Voraussetzung für die Zuwendung der Pauschale nach dem Pakt ist, dass die Ausbildungskapazität in der praktischen Ausbildung der praxisintegrierten Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr in der Gemeinde, in deren Gebiet die Kindertagesstätte liegt, gegenüber dem Schuljahr 2017/2018 um mindestens 25 % erhöht wird.
Den Kindertageseinrichtungen der Stadt Stuttgart wird im Bewilligungszeitraum 01.09.2019 – 31.08.2020 für das Kindergartenjahr 2019/2020 eine Zuwendung in Höhe von 100 € / Monat der Ausbildung gewährt, die an die Kindertageseinrichtungen weiterzuleiten ist.
Die Stadt Stuttgart hat bereits seit 01.01.2017 eine Anleitungspauschale für die praxisintegrierte Ausbildung beschlossen (GRDrs 91/2017). Die Anleitungspauschale beträgt seit 01.01.2018 150 € / Monat der Ausbildung (GRDrs 25/2018).
Die Ausbildungspauschale des Landes für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) von Erzieherinnen und Erziehern (100 € / Monat) wird auf die kommunale PiA-Anleitungspauschale (150 € / Monat) angerechnet. Es werden somit vom 01.09.2019 – 31.08.2020 insgesamt nur noch 50 € / Monat der Ausbildung aus kommunalen Mitteln der PiA-Anleitungspauschale an die freien Träger weitergereicht.
Dadurch werden die Träger nicht schlechter gestellt und erhalten weiterhin 150 € / Monat der PiA-Ausbildung
Dies wird auch für kommende Kindergartenjahr so gehandhabt, insofern erneut Landesmittel für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) gewährt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die notwendigen Haushaltsmittel wurden zum Haushaltsplan 2020/2021 im Teilhaushalt 510 Jugendamt, Amtsbereich 5103161 bereitgestellt.
Beteiligte Stellen
WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
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