Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
441/2023
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 11.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Klemm fr
Betreff: Sanierung Vaihingen 3 -Dürrlewang-
Vorplanung zur Umgestaltung der Osterbronnstraße
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 27.06.2023, GRDrs 441/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Planung zur Umgestaltung der Osterbronnstraße zwischen Schönbuchstraße und Galileistraße in der Variante Mischverkehr mit reduziertem Querschnitt gemäß Anlage 2 des Amts für Stadtplanung und Wohnen mit geschätzten Kosten in Höhe von rund 8.380.000 EUR brutto für den östlichen Teil, vom Kreisverkehr Dürrlewangstraße bis Galileistraße (innerhalb des Sanierungsgebiets Vaihingen 3 -Dürrlewang-) und Kosten in Höhe von rund 6.630.000 EUR brutto für den westlichen Teil von Schönbuchstraße bis Dürrlewangstraße wird zugestimmt.

2. Der europaweiten Ausschreibung der Planung für die Umgestaltung der Osterbronnstraße entsprechend der Vergabeordnung wird zugestimmt. Der Planungsbereich gliedert sich in einen östlichen Teil, im Sanierungsgebiet Vaihingen 3 - Dürrlewang - gelegen und einen westlichen Teil, außerhalb des Sanierungsgebiets.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag auf das Angebot zu erteilen und die Leistungsphasen 1 bis 3 für den östlichen und westlichen Teil abzurufen.

4. Die Kosten der Planung für den im Sanierungsgebiet liegenden, östlichen Umgestaltungsbereich von maximal 900.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt THH610, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Projekt 7.613037, Sanierung Vaihingen 3 -Dürrlewang-, KoGr.: 7873 gedeckt. Die vom Tiefbauamt im Jahr 2025 zu finanzierenden Planungskosten i. H. v. 360.000 EUR (Leistungsphasen 1 bis 3 des westlichen Teils) werden im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt im Amtsbereich 6605410 - Gemeindestraße, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 als Vorbelastung berücksichtigt.

5. Das Amt für öffentliche Ordnung prüft, ob auf Basis dieser Gemeinderatsdruck-sache in der Osterbronnstraße zwischen Schönbuchstraße und Galileistraße jeweils für beide Fahrtrichtungen im Rahmen einer sogenannten „geordneten städtebaulichen Entwicklung“ gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) die aktuell zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h reduziert werden kann. Das erforderliche gemeinderätliche Einvernehmen hierzu wird vorsorglich erteilt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Der zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte und den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorliegende Auszug aus der Präsentation (Seiten 1 - 3) vom 10.07.2023 (Amt für Stadtplanung und Wohnen) ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird er nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist er in Papierform angehängt.

Der Vorsitzende informiert, Beschlussziffer 4 der GRDrs 441/2023 müsse neu gefasst werden, da die Kosten anders zugeordnet würden. Die Beschlussziffer 4 (neu) laute demzufolge:

"Die Kosten der Planung für den im Sanierungsgebiet liegenden, östlichen Umgestaltungsbereich von 900.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Projekt 7.613037 Vaihingen 3 -Dürrlewang-, AuszGr. 7872 Tiefbaumaßnahmen gedeckt. Die Planungsaufwendungen des westlichen Umgestaltungsbereichs in Höhe von 360.000 EUR brutto werden im Teilergebnishaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 Stadtplanung, Kontengr. 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt."

Hintergrund sei, dass das Sanierungsgebiet in der Mitte bei der Osterbronnstraße aufhöre und deshalb die Zuordnung der finanziellen Mittel auf die veränderte Art und Weise vorgenommen werden müsse. Daraus ergebe sich in der weiteren Vorlage eine Veränderung der finanziellen Auswirkungen (Seite 2, zweiter Absatz) wie folgt:

"Die Planungsaufwendungen des westlichen Umgestaltungsbereichs in Höhe von 360.000 EUR brutto werden im Teilergebnishaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 Stadtplanung, Kontengr. 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen gedeckt."

Der Verwaltung sei es wichtig, die Planung an einem Stück und nicht nach Sanierungsgebiet und anderem aufgeteilt vornehmen zu können.

Mit diesen Änderungen bringe man die Vorlage ein. Es erhebt sich kein Widerspruch.


BM Pätzold stellt fest:

Die GRDrs 441/2023 ist in der oben aufgeführten Neufassung von Beschlussziffer 4 sowie den in der Folge veränderten finanziellen Auswirkungen einstimmig eingebracht.

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