Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
42
2
Verhandlung
Drucksache:
286/2017
GZ:
JB
Sitzungstermin:
22.05.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
die Vorsitzende
Protokollführung:
Frau Kappallo
de
Betreff:
Umwandlung von Hortplätzen
- Situation der Eltern-Kind-Gruppen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 08.05.2017, GRDrs 286/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die in der Anlage 2 genannten Horte von Eltern-Kind-Gruppen können - entgegen der bisherigen Beschlussfassung (vgl. GRDrs 199/2011; GRDrs 55/2013) - aufgrund ihrer spezifischen Situation auch im Schuljahr 2017/2018 bis einschließlich Schuljahr 2021/2022 weiterhin ihre Hortplätze belegen, unabhängig davon, welche Betreuungsmöglichkeiten an der Schule des jeweiligen Kindes zur Verfügung
stehen.
2. Für diese Schuljahre erhalten die in der Anlage 2 genannten Horte von Eltern-Kind-Gruppen weiterhin die kommunalen Betriebszuschüsse nach den Fördergrundsätzen in der jeweils gültigen Fassung.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Der Jugendhilfeausschuss werde heute darüber informiert, dass geplant sei, die Horte von Eltern-Kind-Gruppen aufgrund ihrer spezifischen Situation bis einschließlich Schuljahr 2021/2022 weiterzuführen. Die Einrichtungen könnten demnach weiterhin ihre Hortplätze belegen, ohne die Umwandlung der Hortplätze in U3-Plätze realisieren zu müssen, erklärt die
Vorsitzende
. Mehrere Eltern-Kind-Initiativen hätten signalisiert, dass sie sich bei einer Umwandlung ihres Hortangebotes schwertun. Die Verwaltung schlägt daher vor, diesen die Möglichkeit einzuräumen, noch über einen längeren Zeitraum hinweg (von Schuljahr 2017/2018 bis Schuljahr 2021/2022) ihre Hortplätze zu belegen, unabhängig davon, welche Betreuungsmöglichkeiten an der Schule des jeweiligen Kindes zur Verfügung stehen, bemerkt die Vorsitzende. Ab dem Schuljahr 2022/2023 gilt auch für die Eltern-Kind-Initiativen das vereinbarte Verfahren zur "sanften" Hortumwandlung, bzw. gegebenenfalls zum Hortabbau, in Abstimmung mit dem Jugendamt und dem Schulverwaltungsamt.
StRin
Ripsam
(CDU) spricht sich dafür aus, entgegen des im Grundsatzbeschluss festgelegten Ausbaus der Stuttgarter Grundschulen zu Ganztagsschulen - und damit gleichzeitig der Beschluss zur Umwandlung bzw. zum Abbau von Hortplätzen in der Kindertagesbetreuung (vergleiche.GRdrs 199/2011) -, eine Möglichkeit des sanften Übergangs von der Halbtagsschule in die Ganztagsschule zu gewähren. Damit einhergehend, die Ausnahmeregelung für die Eltern-Kind-Initiativen, herbeizuführen. Auf die Transparenz der Fördersystematik hinweisend, erinnert StRin Ripsam an ihren Antrag Nr. 87/2017 mit der Bitte,
1. um Darstellung der derzeitigen Fördersystematik;
2. um Darstellung, wie in den letzten Haushaltsberatungen die beschlossene und erhöhte Pauschale sich ausgewirkt hat;
3. mitzuteilen, ob von den Trägern ein weiterer Veränderungsbedarf gesehen wird;
4. ob die Fördersystematik, die im letzten Haushalt beschlossen wurde, von den Trägern positiv aufgenommen worden ist.
Nach Ablauf der Frist für die Eltern-Kind-Initiativen müsse geschaut werden, wie über das Jahr 2021/2022 hinaus, das Konzept weitergeführt werden könne, bemerkt StRin Ripsam.
StR
Lazaridis
(90/GRÜNE) meint, durch die Gleichbehandlung mit den großen Trägern werde man den Eltern-Kind-Gruppen nicht gerecht. Er lobt die Stadtverwaltung, die mit großem Engagement mit jedem Träger das Gespräch gesucht habe. Die Fristverlängerung gebe den Eltern-Kind-Initiativen Planungssicherheit bis 2021/2022. Nach dieser Übergangsfrist werde man schauen, wie es in der Schulkindbetreuung weitergeht.
Gegen die Ausnahmeregelung für die Eltern-Kind-Gruppen spricht sich dagegen StRin
Vowinkel
(SPD) aus. Für sie sei es eine Frage der Gerechtigkeit den anderen Trägern gegenüber. Daneben befürchtet sie einen Paradigmenwechsel, da es nach wie vor an Plätzen für die Kleinkindbetreuung mangele. "Wenn kleine Einrichtungen den Umbau nicht stemmen können, dann müsse man sie doch dabei unterstützen", merkt StRin Vowinkel an. Folgende Fragen stellt diese Stadträtin:
- Wie viele Kinder sind in den 13 Eltern-Kind-Initiativen betroffen?
- Wie sind die Mischverhältnisse hinsichtlich der Bonuscard-Inhaber?
- Wie gestaltet sich die Finanzierung dieser Einrichtungen angesichts einer Doppelfinanzierung der Ganztagsschulen und der Eltern-Kind-Initiativen?
- Wie sehen die finanziellen Auswirkungen aus?
StRin Vowinkel schlägt vor, im Beschlussantrag unter Ziffer 1 den Halbsatz "bis einschließlich Schuljahr 2021/2022" zu streichen und damit die Fristverlängerung auf das kommende Schuljahr zu beschränken. Eine weitere Bitte richtet sich nach einer Beratung im Verwaltungsausschuss, um die finanziellen Auswirkungen zu betrachten.
StRin
Bodenhöfer-Frey
(FW) äußert ihre Zustimmung mit der Maßgabe einer Fristverlängerung bis 2021/2022. Die Beschlussvorlage begrüßt StR
Klingler
(AfD) vor dem Zusammenhang der Trägervielfalt und schließt weitere Überlegungen nach dem Zeitraum 2021/2022 nicht aus. Eine Behandlung des Themas im Verwaltungsausschuss lehnt er hingegen ab. Zustimmung äußert auch StRin
Halding-Hoppenheit
(SÖS-LINKE-PluS). Herr
Hardt
hegt Zweifel an der Beschlussvorlage, da er sich klar zum Ausbau der Ganztagsschulen positioniert. Er lehnt weitere Ausnahmeregelungen ab und plädiert dafür, das vereinbarte Verfahren zur Hortumwandlung anzuwenden. Aus dem Prinzip der Subsidiarität heraus, befürwortet er allerdings die Umsetzung des Beschlusses, wenn sichergestellt sei, dass die Ziele und Qualitätsrichtlinien, die bei der Ganztagsschule zur Anwendung kämen, wie Bildungsgerechtigkeit, eine individuelle Förderung des Kindes, Inklusion und eine altersgruppenübergreifende Förderung, berücksichtigt würden.
Herr
Bernlöhr
weist auf einen verbalen Austausch unter den freien Trägern hin und stellt die Frage, was die heutige Situation von der Situation nach 2021/2022 unterscheide. Ob es sich bei dieser Beschlussvorlage nicht um eine Nachbesserung der damaligen politischen Entscheidung handle, merkt Herr Bernlöhr kritisch fragend an. Lobend erwähnt er die mit den Eltern-Kind-Initiativen geführten Einzelgespräche und äußert insgesamt seine Zustimmung. Trotz seiner kritischen Haltung zu der Thematik betont Herr
Kelle
, dass die im Jugendhilfeausschuss vertretenen freien Träger diesem Beschlussantrag zustimmen werden.
Die
Vorsitzende
fasst abschließend zusammen, "es gehe nicht um einen Paradigmenwechsel. Es gehe um 280 Kinder und um einen sanften Übergang". Das Verwaltungshandeln, die geführten Einzelgespräche, inwieweit eine Umwandlung möglich sein könnte, sei in der Vorlage transparent dargestellt worden. Das Schuljahr 2021/2022 sei in den Blick genommen worden, ohne dass Prinzipien aufgegeben würden. Darüber hinaus werden keine Entscheidungen der Landesregierung vorweggenommen, so BMin Fezer. An StRin Vorwinkel gerichtet äußert die Vorsitzende, es gebe keine neuen Finanzierungsbedingungen und somit auch keine gesonderten finanziellen Auswirkungen, die eine Beratung im Verwaltungsausschuss verlangten. Auf den Antrag Nr. 87/2017 der CDU-Gemeinderatsfraktion hinweisend, bemerkt die Vorsitzende, ein Teil der Fragen sei in der Beschlussvorlage beantwortet worden. Sie kündigt in diesem Zusammenhang eine neue Vorlage zur Schulkindbetreuung vor der Sommerpause an. Auf Nachfrage äußert StRin
Vowinkel
, sie halte an ihrem Antrag fest.
Nachdem der Beschlussantrag der Verwaltung (Regelung bis 2021/2022) der weitergehende sei, lässt BMin
Fezer
über diesen abstimmen und stellt fest:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt
bei einer Gegenstimme mehrheitlich
wie beantragt.
Darüber hinaus lässt die Vorsitzende über einen weiteren Beratungsgang abstimmen und stellt fest:
Der Jugendhilfeausschuss
lehnt
bei einer Ja-Stimme mehrheitlich einen weiteren Beratungsgang
ab.
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