 | Anmerkung | Stellungnahme der Verwaltung |
| Das geplante Förderband, das einen Werksteil der Porsche AG über die Schwieberdinger Straße hinweg mit einem anderen Werksteil verbindet, soll gestalterisch ansprechend ausgeführt werden,
da an dieser Stelle ein neuer Stadteingang nach Zuffenhausen entsteht. Die Industriearchitektur soll als gestalterisch hochwertiger „Eyecatcher“ wirken.
| Die Verwaltung befindet sich in enger Abstimmung mit der Porsche AG, der die städtebaulichen Rahmenbedingungen bewusst sind. |
| Forderung bzw. Notwendigkeit eines Mobilitätskonzeptes.
| Im Rahmen eines Mobilitätskonzepts wird die Porsche AG für ihre Mitarbeiter Shuttledienste von der S-Bahn in die Werke anbieten. Das Job-Ticket wird bereits angeboten. Eine Umfrageaktion zum Mobilitätsverhalten der Mitarbeiter wurde durchgeführt. |
 | Fragen | Stellungnahme der Verwaltung |
| Erhalten die am Verfahren Beteiligten auf ihre Anregung hin eine Stellungnahme?
| Die am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange werden schriftlich benachrichtigt, auch über das endgültige Ergebnis. Dasselbe gilt für Anregungen von Bürgern. |
| Wie ist das Ergebnis der Umfrageaktion der Porsche AG bei ihren Mitarbeitern zum Mobilitätsverhalten?
| Bausteine zur Verbesserung der Mitarbeitermobilität sind das Firmenticket und eine Mitfahrer-App, die installiert wurde, um Fahrgemeinschaften bilden zu können. Ein Parkleitsystem wird in Betrieb genommen, um den Parksuchverkehr zu minimieren. Von der S-Bahn zu und zwischen den Werken wurde ein Shuttle-Verkehr eingerichtet. Auf dem Werksgelände werden Fahrräder bereitgestellt. Die Umfrage war der Beginn der Aktion. Die genannten Maßnahmen sind bereits in Umsetzung. Im Ergebnis soll der Individualverkehr reduziert werden. |
| Parkierung | Während der Bauzeit werden die Stellplätze reduziert. „Im Rücken“ entstehen Stellplätze und im Bereich des Werks 4. In der Summe entstehen 1000 Stellplätze, als Ersatz für die entfallenden Stellplätze auf den Baufeldern. |
| Klima | Ein Klimagutachten wurde erstellt mit dem Ergebnis, dass das Vorhaben nicht nachhaltig das Klima beeinflusst. |
| Starkregen | Maßnahmen zur Verbesserung der Regenrückhaltung wurden und werden getroffen. Entsprechend der Festsetzungen zum Bebauungsplan tragen u.a. die unversiegelten Bereiche (Erdanschluss gegeben), die nur teilversiegelten Bereiche sowie die Dachbegrünung zur Retention bei. |
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| Lärmemissionen | Die Lärmbelastung wird sich nicht erhöhen. Die Grundbelastung durch den Verkehr ist in diesem Bereich schon relativ hoch. |
| Brücke über die Adestraße | Die Adestraße wird mit einer Brücke überquert. Über diese Brücke werden die fertigen Fahrzeuge transportiert und bis zum Abtransport bzw. bis zur Abholung auf der angrenzenden Fläche abgestellt. |
| Ausgleichsbilanz | Die Ergebnisse einer Umweltprüfung wurden in einem Umweltbericht zusammengefasst. Als gesonderter Teil ist dort auch eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung mit aufgeführt, die verdeutlicht, dass im Zuge der Planung eine höhere Versiegelung möglich sein wird. Bei Rekultivierung der Bauflächen nach der Bauzeit und Umsetzung der vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen sowie mit Umsetzung der vorgezogenen Maßnahmen zum Funktionsausgleich (CEF) sind keine Kompensationsmaßnahmen im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. |
| Ausstattung der Gebäude mit Solarzellen | Solaranlagen bzw. Anlagen zur Energiegewinnung sind in Kombination mit der Dachbegrünung zulässig. Sie sind einseitig schräg aufgeständert über der Begrünung anzubringen, der Mindestabstand zwischen Substratschicht und Unterkante der Panele darf 30 cm nicht unterschreiten. |