Antrag vom 10/21/2013
Nr. 423/2013

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Das Amt für öffentliche Ordnung muss wieder ein verlässlicher Partner der Filmbranche sein.

In der gemeinsamen Sitzung des UTAs und WAs vom 15. Oktober sangen die Politik und besonders die Wirtschaftsförderung zum Thema Künstlerdorf auf dem ehemaligen Behr-Gelände das hohe Lied der Kreativwirtschaft. Auch online ist unter www.stuttgart.de/kreativwirtschaft ein klares Bekenntnis zur Film-Wirtschaft in Stuttgart zu lesen:

Da könnte man doch davon ausgehen, dass die Verwaltung alles tut, um diesen aufstrebenden Wirtschaftszweig zu unterstützen und zu fördern.

Umso unverständlicher sind die Inhalte einer Presseinformation der film commission vom 17. Oktober (siehe Anlage). Beklagt wird darin, dass die einstige Unterstützung des Amtes für öffentliche Ordnung sich merklich verabschiedet habe. Mangelnde Kapazitäten, aber auch fehlendes Fachwissen bei der zuständigen Stelle können Gründe sein. Gab es früher Offenheit, Kooperationsbereitschaft, Flexibilität und Begeisterung der städtischen Mitarbeiter, stieg mit der Quantität und Qualität der Anfragen die Überlastung und Überforderung. "Während wir versuchen, hier kontinuierlich einen Filmstandort aufzubauen, leidet der Ruf der Stadt", so der Produktionsleiter von SOKO Stuttgart. Eine feste Betreuerin für die SOKO Stuttgart gibt es heute nicht mehr.

Davor kann die Verwaltung doch nicht die Augen verschließen! Stattdessen sind hier die Steine aus dem Weg zu räumen. Wir fragen uns, warum dies der Wirtschaftsförderung nicht bekannt gewesen ist. Und wir unterstreichen die Aussage von Christian Dosch von der film commission: "Wir müssen Filme nicht nur fördern, sondern auch praktisch ermöglichen."

Wir beantragen:

Die Verwaltung berichtet im Verwaltungsausschuss am 6. November 2013 darüber,

Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende

AföO Filmwirtsschaft 10.2013.pdfAföO Filmwirtsschaft 10.2013.pdf


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