Antrag vom 11/15/2016
Nr. 356/2016

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Sanierung Hallenbad Feuerbach: Mehr Engagement, klare Ansagen!

So mancher blickt ungläubig auf die Geschehnisse und Nachrichten rund um die Sanierung des Hallenbades in Feuerbach. Nach einer langen Wartezeit bis zur Sanierung des Bades jagt jetzt eine Panne die nächste:

In GRDrs 1256/2013 (Stellungnahme zu den Haushaltsanträgen Nr. 581/2013 der CDU und Nr. 663/2013 der Freien Wähler) wurde dem Gemeinderat am 15.11.2013 folgendes mitgeteilt: "Für das dringend sanierungsbedürftige Hallenbad Feuerbach wurden von der Verwaltung die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 11.050 TEUR in die 'Grüne Liste' zum Haushaltsplan 2014/2015 aufgenommen. Sofern das Vorhaben vom Gemeinderat beschlossen wird, kann nach einer Detailplanung Mitte 2015 mit der Generalsanierung des Bades begonnen werden. Es ist aufgrund des Umfangs der Bauarbeiten mit einer etwa zweijährigen Bauzeit zu rechnen. (...) Die Bäderbetriebe Stuttgart und das Amt für Sport und Bewegung werden die AGS (Arbeitsgemeinschaft der schwimmsporttreibenden Vereine Stuttgart) und die Feuerbacher Vereine bei der Suche nach Ersatztrainingsmöglichkeiten unterstützen."

Im Sommer 2014 berichtete die Nord-Rundschau (Ausgabe vom 14.07.2014) dann, dass geplant sei, mit der Generalsanierung des Hallenbades im Januar 2016 zu beginnen. Damals war man übrigens auch noch auf Seiten der Nutzer (Vereine) optimistisch und dachte, dass für die Zeit während der sanierungsbedingten Schließung des Bades Ausweichmöglichkeiten gefunden werden können. Die Dauer der Sanierung wurde in der Presse seinerzeit mit 18 Monaten angegeben (siehe auch GRDrs 402/2014 vom 16.06.2014).

Bereits kurze Zeit später, im November 2014, wurde deutlich, dass es bei der Suche nach Ausweichmöglichkeiten für Schulen und Vereine kaum Unterstützung durch die Bäderbetriebe gibt (Nord-Rundschau vom 26.11.2014). Im Mai 2015 wurde dann bekannt, dass sich der Sanierungsbeginn erneut verzögert - auf Juli 2016 (Nord-Rundschau vom 06.05.2015). Begründet wurde diese Verschiebung mit Belangen des Denkmalschutzes, die mit den zuständigen Behörden genau abzustimmen seien.

Seitens der Nutzer wurden die Bäderbetriebe immer wieder darum gebeten, Ersatzlösungen für die Dauer der Sanierung des Hallenbades zu suchen und zu benennen. Durch eine offenbar fehlende Vernetzung mit den Gemeinden und Bädern im Umland, fehlendes Engagement oder zu geringe Bereitschaft, konstruktiv über Alternativen nachzudenken, blieben Angebote der Verwaltung für Ausweichmöglichkeiten aus, berichten die Vereine.

Im Juli 2016 (siehe GRDrs 333/2016 vom 13.07.2016) wurde der Kostenrahmen für die Sanierung des Feuerbacher Hallenbades nach oben korrigiert. Mittlerweile soll die Generalsanierung 12,457 Millionen Euro kosten. Diese Zahl "errechnet sich aus den submittierten Ausschreibungsergebnissen von ca. 54 % der Bauleistungen. Die Kosten für die übrigen Gewerke wurden auf der Basis von Mengenberechnungen und aktuellen Einheitspreisen ermittelt.", heißt es in der Vorlage. Dass damit "das Ende der Fahnenstange" erreicht ist, darf bezweifelt werden. In GRDrs 402/2014 vom 16.06.2014 hieß es noch: "Nach dem Vorprojektbeschluss und der Vergabe der Planungsleistungen soll zum Ende des Jahres 2015 der Baubeschluss gefasst werden. Die lange Planungszeit ergibt sich aus hohen Planungsanforderungen mit der Entwicklung von schwierigen Detaillösungen und den notwendigen umfangreichen Abstimmungen mit dem Landesdenkmalamt." Wir meinen, dass Gemeinderat und Nutzer nach der beschriebenen, langen Planungszeit davon hätten ausgehen dürfen, dass der Aufwand für die Generalsanierung vollständig bekannt und korrekt beziffert ist. Da noch lange nicht alle Ausschreibungsergebnisse vorliegen, besteht die Möglichkeit weiterer Kostensteigerungen.

Wie jetzt bekannt wurde, verzögert sich der Sanierungsbeginn erneut. Weil eine beteiligte Firma nach einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren gegen die Auftragsvergabe der Stadt Einspruch eingelegt hatte, kam es zu einer Gerichtsverhandlung. Das Ergebnis des Gerichtstermins ist, dass die Stadt die Abbrucharbeiten im Hallenbad Feuerbach erneut ausschreiben muss. Mit der Wiedereröffnung des Bades sei daher frühestens Anfang 2019 zu rechnen, heißt es - also nach dann mindestens zweieinhalb Jahren Schließung (zur Erinnerung: einst war von eineinhalb Jahren die Rede). Laut Nord-Rundschau vom 02.11.2016 war dem Hochbauamt durchaus bewusst, dass die Art der Ausschreibung ein erhöhtes Risiko beinhaltete, weil neben dem Vergabekriterium des Angebotspreises auch die Qualität der Bauleistung Berücksichtigung finden sollte. Dieses Vorgehen gehe mit dem grundsätzlichen Nachteil einher, dass sich das Streitpotenzial in Bezug auf eine korrekte Wertung der Zuschlagskriterien erhöhe, berichtet die Nord-Rundschau und beruft sich dabei auf eine Aussage eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung.

Vor dem Hintergrund, dass es eine hohe Zahl Nichtschwimmer und den (ohnehin schlecht gedeckten) Bedarf der Schulen und Vereine gibt, der nicht befriedigt werden kann, sind die hier beschriebenen Unzulänglichkeiten und das Hin und Her aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Und es stellt sich die Frage, ob die Generalsanierung angesichts der sehr hohen Kosten, des immensen zeitlichen Aufwands und der für die Verwaltung offenbar schwer zu überblickenden Komplexität des Vorhabens wirtschaftlich darstellbar und insgesamt sinnvoll ist.


Wir beantragen:

Die Stadtverwaltung und die Bäderbetriebe berichten in einer gemeinsamen Sitzung des UTA und des WA (Bäderausschuss) zu folgenden Fragen:
  1. Planung, Ausschreibung, Vergabe, Kosten:
    1. Warum wurden die Risiken der Generalsanierung des Feuerbacher Hallenbades trotz frühzeitiger Beschreibung (siehe GRDrs 402/2014) falsch eingeschätzt und erst so spät erkannt?
    2. Was ist unter Abbrucharbeiten zu verstehen? Welche Leistungen beinhaltet dieser Begriff im Falle des Feuerbacher Hallenbades? Welchen Zusammenhang gibt es zwischen den Abbrucharbeiten und dem Vergabekriterium Qualität?
    3. Wie kam es zu dem Verfahrensfehler, der eine erneute Ausschreibung der Abbrucharbeiten notwendig macht und die Generalsanierung des Bades weiter verzögert? Wie können solche Verfahrensfehler künftig ausgeschlossen werden?
    4. Ist mit weiteren Verzögerungen und Kostensteigerungen zu rechnen?
  2. Denkmalschutz:
    1. Auf welche Summe belaufen sich die denkmalschutzrechtlichen Mehraufwendungen bei der Sanierung des Bades?
    2. Ist der Denkmalschutz nicht längst zum Hemmschuh einer wirtschaftlich darstellbaren Sanierung des Bades geworden?
  3. Alternativen:
    1. Die Verwaltung legt dar, was der Neubau eines Hallenbades mit einer dem Feuerbacher Bad vergleichbaren Größe und Infrastruktur in Stuttgart kosten würde.
    2. Ebenso wird erläutert, wie viele Lehrschwimmbecken für rund 12,5 Mio. Euro gebaut werden könnten.
    3. Denkt die Verwaltung in der aktuellen Situation (Probleme bei der Vergabe von Bauleistungen, Verzögerungen beim Baubeginn, insgesamt längere Sanierungsdauer, Kostensteigerungen, etc.) über alternative Lösungen abseits der Sanierung des Feuerbacher Hallenbades nach?
  4. Fehlende Interims-/ Ersatzlösungen für Schulen und Vereine:
    1. Warum wurde das Feuerbacher Hallenbad so frühzeitig geschlossen und stillgelegt, anstatt Widerspruchsfristen bei der Vergabe der Bauleistungen abzuwarten und eine weitere Nutzung bis zum tatsächlichen Baubeginn zu ermöglichen?
    2. Welche Maßnahmen sind notwendig, um das Hallenbad Feuerbach bis zum tatsächlichen Beginn der Sanierung wieder in Betrieb zu nehmen? Welche Kosten entstehen dadurch?
    3. Warum sind Bäderbetriebe und Verwaltung trotz der langen Vorlauf- und Planungszeit nicht in der Lage, ausreichend Ersatzlösungen anzubieten/ vorzuhalten? Wenn es in Stuttgart bei der sanierungsbedingten Schließung von Schwimmbädern regelmäßig zu unvertretbaren Engpässen beim Schul- und Vereinsschwimmen kommt, ist der Gemeinderat über entsprechende Bedarfe zu informieren.
    4. Warum wurde der Vorschlag der Sportvereinigung Feuerbach, eines der kleineren Freibäder (Botnang, Zuffenhausen) mit einer Traglufthalle auszustatten und so für den Betrieb im Winterhalbjahr aufzurüsten, nicht ernsthaft weiterverfolgt? Die Sportvereinigung Feuerbach beteuert, nie das von der Verwaltung darauf geprüfte Höhenfreibad Killesberg vorgeschlagen zu haben, sondern die kleineren Freibäder in Botnang und Zuffenhausen.
    5. Wo im Nordwesten Stuttgarts könnte aus Sicht der Verwaltung ein zusätzliches, einfaches Lehrschwimmbecken/ Hallenbad errichtet werden?


Jürgen Zeeb Rose von Stein Konrad Zaiß Ilse Bodenhöfer-Frey
Fraktionsvors. stellv. Fraktionsvors.


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