Antrag vom 12/16/2010
Nr. 386/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Kein "Service Haus" im Weilimdorfer Gewerbegebiet?

Mit der GRDrs 151/2010 soll im Bebauungsplan (Weil 239) die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet Weilimdorf neu geregelt werden.

Das ist zunächst löblich und begrüßenswert. Uns stört aber, dass die von OB/82 schon für das Jahr 2008 angedachte Idee eines "Service Hauses" für die dort arbeitenden Bürger keinen Eingang in den Bebauungsplantext gefunden hat. Die Verwaltung erklärt dies mit planungsrechtlichen Formulierungsproblemen. Wenn man bedenkt, welche Kleinigkeiten sonst in Bebauungsplänen geregelt werden, ist das unverständlich.

Einrichtungen dieser Art würden das Gebiet aufwerten, was momentan durch den überraschenden Wegzug von Ernst& Young dringend geboten ist. Eine solche Einrichtung würde keinem Einzelhändler in Weilimdorf schaden, aber die Wünsche vieler Beschäftigten, wie in einer Meinungsfrage ermittelt wurde, würden gehört und realisiert.

Wenn schon die Forderung im Raum steht, dass arbeitsplatzintensive Unternehmen sich ansiedeln sollen, dann muss auch das Angebot interessant und vielfältig sein. Ansonsten fällt das Weilimdorfer Gewerbegebiet als Standort weit zurück gegenüber den hochkarätigen Angeboten z. B. in S-Vaihingen.

Im Service-Haus könnten auf entsprechenden Flächen Angebote sein für:

- Kinder- und Hausaufgabenbetreuung
- Sprachkurse
- Reinigung

- Cafe mit Schnellimbiss
- Metzger- und Bäckerfilialen

- Blumengeschäft
- Catering Unternehmen
- Copy Shop
- Friseur und Anderes.







Wir beantragen:


Im Textteil des Bebauungsplanes muss eine Formulierung enthalten sein, die auch zu einem späteren Zeitpunkt, evtl. auch auf dem Weg der Ausnahmeregelung, die Ansiedlung eines sogenannten "Service Hauses" bis zu einer gewissen Größe zulässt.

Über diesen Antrag bitten wir im UTA am 18.01.2011 abzustimmen.





Jürgen Zeeb Joachim Fahrion Christoph Gulde
Fraktionsvorsitzender


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