Antrag und Anfrage vom 04/16/2010
Nr. 115/2010

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Mayer Fabian (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Currle Fritz (CDU)
Betreff

Spielhallen in Stuttgart

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat aufgrund mündlicher Verhandlung vom 16.03.2010 die Klagen zweier Kläger auf Erteilung von Baugenehmigungen zur Einrichtung jeweils einer Spielhalle in einem Gebäude in der Seelbergstraße, Bad Cannstatt, zurückgewiesen.

Nach den Festsetzungen der Vergnügungsstättensatzung wären Spielhallen in dem verfahrensgegenständlichen Gebiet ausnahmsweise zulässig gewesen. Die Stadt ist jedoch im Rahmen ihrer Ermessensausübung zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Genehmigung zu versagen sei.

Nach Überzeugung des VG seien die von der Stadt bei Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Vorhaben angestellten Ermessenserwägungen nicht zu beanstanden.

Die Stadt habe dabei zulässigerweise berücksichtigen dürfen, dass bei einer Zulassung ein „Trading-Down-Effekt“ eintreten und die Nutzungsvielfalt beeinträchtigt werden könnte.

Trotz dieses obsiegenden Urteils bleibt das Thema Spielhallen in Stuttgart aktuell und erlangt zunehmend Brisanz. Es ist Gegenstand der öffentlichen und politischen Diskussion.

Für die CDU Fraktion stellt das Urteil des VG Anlass dar, nachfolgend zu beantragen, dass die Verwaltung Auskunft erteilen möge,


1. wie viele Spielhallen existieren in Stuttgart?

2. wie viele Vorhaben stehen zur Genehmigung an? Wie viele (Vor-)Anfragen liegen vor?

3. Kann das vorstehend zitierte Urteil Auswirkung auf die städtische Verwaltungspraxis hinsichtlich der zukünftigen Vergabe von Baugenehmigungen haben?

4. Welche weiteren Möglichkeiten (bau)rechtlicher Art gibt es, die Ansiedlung von Spielhallen zu beeinflussen?

5. Welcher Aufwand würde durch eine flächendeckende Überplanung der Kern-, Misch- und Gewerbegebiete entstehen?



Fabian Mayer Joachim Rudolf Fritz Currle


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