Antrag vom 11/30/2012
Nr. 413/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Ausbaufähig: Kinderbetreuung in Weilimdorf

Dem Jahresbericht 2012 zur Entwicklung der Kinderbetreuung in Stuttgart entnehmen wir, dass in Weilimdorf die Kinderbetreuungsquote für 0-3 Jährige bei 24 Prozent liegt. Das ist im gesamtstädtischen Vergleich weit unterdurchschnittlich. Es fehlen unter Einberechnung der bereits beschlossenen Plätze (u. a. Thaerstraße mit fünf Gruppen und Kinder- und Jugendhaus Giebel mit vier Gruppen ab dem Jahr 2015) immer noch 16 Gruppen für Kleinkinder, um auf eine 50-prozentige Versorgung zu kommen.
Im Stadtteil Giebel ist die Situation besonders dramatisch. Die Versorgungsquote liegt bei 3 Prozent. Konkret sind das sechs Ganztagesplätze für einen Stadtteil mit einem sehr hohen Anteil an Haushalten mit Kleinkindern. Das Betreuungsangebot für Schulkinder und Kinder zwischen 3 und 6 Jahre ist ebenfalls nicht ausreichend und muss rasch verbessert werden.
Die Vereinsgaststätte der SG Weilimdorf steht derzeit leer. Der Verein befindet sich in finanziellen Nöten und möchte die Gaststätte veräußern und den Erbpachtvertrag mit der Stadt lösen.
Die Nachnutzung der leer stehenden, jedoch voll funktionsfähigen Sportgaststätte bietet die Chance, schon lange gewünschte und in Weilimdorf aus unserer Sicht fehlende öffentliche Nutzungen realisieren zu können.
Am dringlichsten – neben einem Bürgerhaus für alle Generationen – sind Maßnahmen, um in Weilimdorf den akuten Betreuungsnotstand abzumildern.
Wir halten die ehemalige Vereinsgaststätte „Blick Solitude“, die zentral und verbindend zwischen Giebel und Weilimdorf liegt, für einen geeigneten Interimsstandort, um dort schnell eine Kita einrichten zu können. Die große Terrasse und die angrenzende Freifläche könnten gut zum Spielen im Freien genutzt werden. Mit der Stadtbahnhaltestelle „Wolfbusch“ direkt vor der Tür ist das Gebäude optimal an den ÖPNV angeschlossen. Auch mit dem Fahrrad, PKW oder zu Fuß ist der Standort gut zu erreichen.


Wir beantragen:

1. Das Jugendamt prüft zeitnah, ob aus Sicht der Jugendhilfeplanung der Standort interimsweise bis zur Fertigstellung der geplanten Kindereinrichtungen Thaerstraße und Kinder- und Jugendhaus Giebel als Kita geeignet ist.
2. Das Amt für Liegenschaften und Wohnen prüft ebenfalls zeitnah, ob die Immobilie für Kinderbetreuung genutzt werden kann.
3. Die Bauverwaltung stellt dar, unter welchen Voraussetzungen die Immobilie für Kinderbetreuung interimsweise genutzt werden kann.
4. Das Alte Rathaus in der Ditzinger Straße 3-5 wird ebenfalls auf seine Eignung als Interimsstandort zur Kinderbetreuung untersucht.


Clarissa Seitz Gabriele Munk Silvia Fischer


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