Anfrage vom 11/09/2018
Nr. 352/2018

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Notwendige städtische Maßnahmen bei kleinerer Fahrverbotszone als bisherige Umweltzone

Im Zuge der Diskussion über den Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart im Gemeinderat sowie in der Öffentlichkeit wird immer wieder die Alternative einer kleineren zonalen Fahrverbotszone diskutiert. Zahlreiche gute Argumente sprechen dafür, die zonalen Fahrverbote nur über die entsprechend belasteten Gebiete und Straßen zu legen und nicht z.B. über ganze Außenstadtbezirke wie Plieningen oder Weilimdorf in denen die Stickoxidwerte weit unter den Grenzwerten liegen.

Oberbürgermeister Kuhn möchte eine solche Verkleinerung der Fahrverbotszone, und damit eine deutliche Reduzierung der betroffenen Bürger, Unternehmen, Vereine etc. nicht befürworten oder dafür beim Regierungspräsidium werben.

Als Grund für dieses Verhalten des Oberbürgermeisters und seiner Verwaltung wird immer wieder in vertraulichen Gesprächen genannt, die Stadt wäre nicht in der Lage bis zum 01.01.2019 als Beginn der Fahrverbote, eine neue Zone durch entsprechende Beschilderung kennzeichnen.

Auf offizielle Nachfrage an den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung wird ein solcher Grund für die vollumfänglichen Fahrverbote innerhalb der Umweltzone stets verneint.

Wenn diese Aussage des Oberbürgermeisters korrekt ist, bedeutet dies im Umkehrschluss, die Stadt wäre in der Lage eine kleinere Fahrverbotszone bis zum 01.01.2019 umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:

1.) Würde der Oberbürgermeister eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart mit einer deutlich kleineren Fahrverbotszone als bisher geplant unterstützen?

2.) Welche Maßnahmen der Stadt wären notwendig um eine z.B. halb so große Fahrverbotszone als bisher geplant zum 01.01.2019 umsetzen zu können?

3.) Wären diese Maßnahmen mit dem vorhandenen Personal in den betroffenen Ämtern leistbar oder welche Ressourcen wären nötig und wie schnell?

4.) Wie würde es der Oberbürgermeister gewährleisten, dass die notwendigen Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung stehen?

5.) Würde sich bei der Überwachung der Fahrverbote aus städtischer Sicht etwas bei einer verkleinerten Fahrverbotszone gegenüber der gesamten Umweltzone ändern?


Auf Grund der Dringlichkeit des Themas bitten wir um eine schriftliche Beantwortung bis zum 20.11.2018.


Alexander Kotz Beate Bulle-Schmid Philipp Hill
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender


Dr. Carl-Christian Vetter PD Dr. Markus Reiners Fritz Currle


zum Seitenanfang