Antrag vom 11/16/2012
Nr. 380/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Auch bei Duldung Teilhabe gewährleisten
Keine Sanktionierung über Taschengeld-Entzug

Zum Stichtag 31.12.2012 werden 910 Menschen in Stuttgart geduldet. Das bedeutet, dass Leistungen bisher in Gutscheinen für Nahrung und Hygienebedarf bei ausgewählten Geschäften eingelöst werden. Wir begrüßen die Aufstockung des Betrages und den Vorschlag der Verwaltung, dies nunmehr nicht mehr über Gutscheine abzuwickeln, sondern die Leistungen auszuzahlen.
Daneben gibt es für einen Haushaltsvorstand bzw. Alleinstehenden ein Taschengeld von monatlich 40,90 EUR, bei Minderjährigen von 20,45 EUR. Mit Hilfe der anspruchseinschränkenden Regelung des § 1a AsylbLG kann das Taschengeld gekürzt und möglicherweise sogar gestrichen werden. Dies wird von der Landeshauptstadt Stuttgart bisher so praktiziert und es soll laut Flüchtlingsbericht (Seite 29) auch weiter so gehandhabt werden:
“Berechtigte nach § 1a AsylbLG (insbesondere unerlaubt eingereiste Ausländer) erhalten Leistungen analog wie Asylbewerber; das Taschengeld wird allerdings gekürzt.“
Nachdem die Sätze weiterhin noch weit unter den Regelsätzen liegen, sind die Menschen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, auf dieses Taschengeld angewiesen – sei es, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einem der Sprachkurse in einem anderen Stadtbezirk zu gelangen oder zum Beispiel Angebote von Vereinen wahrnehmen zu können.


In Zusammenhang mit der Behandlung und Abstimmung der Vorlage GRDrs 607/2012 beantragen wir:

Sanktionierung über Taschengeld-Entzug ist auch in der Landeshauptstadt Stuttgart tabu.
Das Taschengeld wird ab sofort ausbezahlt.



Andreas G. Winter Benjamin Lauber Silvia Fischer


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