Antrag vom 04/25/2022
Nr. 126/2022

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Bauliche Neustrukturierung der Hauptfeuerwache 3 in Stuttgart-Bad Cannstatt: Städtische Gewerbebauplätze Q16.1, Q17 und Q18 im NeckarPark nutzen!

Wie bereits in unserem Antrag Nr. 1367/2021 vom 29.11.2021 ausgeführt, hat die Mach- barkeitsstudie zur Hauptfeuerwache 3 in Stuttgart-Bad Cannstatt gezeigt, dass auf dem heutigen Grundstück der Feuerwehr (Flst. 2955) und dem von der SSB AG dazugekauften 30 m-Streifen (Teilfläche von Flst. 2956) künftig nicht alle vier Funktionseinheiten der Haupt- feuerwache 3 untergebracht werden können (siehe auch GRDrs 780/2021).

Im November 2021 gingen wir Freie Wähler davon aus, dass am ehesten das Werkstatt- und Logistikzentrum der Feuerwehr (WLZ) vom Grundstück der Hauptfeuerwache 3 ausge- lagert werden kann. Da zeitgleich die Ausschreibung der städtischen Gewerbebauplätze Q16.1, Q17 und Q18 im NeckarPark anstand, wollten wir noch vor dem Beschluss zur Ausschreibung (Gemeinderat 02.12.2021) geklärt haben, ob diese Grundstücke grundsätz- lich geeignet sind, um dort das WLZ der Feuerwehr zu errichten (siehe Ziffer 1. unseres Antrags Nr. 1367/2021). Gleichzeitig hatten wir beantragt zu prüfen, ob die SSB einen noch größeren Anteil ihres Grundstücks (Flst. 2956) an die Feuerwehr abgeben kann (siehe Ziffer 2. unseres Antrags Nr. 1367/2021).

In den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik vom 30.11.2021, des Gemeinderats vom 02.12.2021 und des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen vom 03.12.2021 hatten wir uns im Hinblick auf die Ziffer 1. unseres Antrags ebenfalls nachdrück- lich für eine Prüfung der Grundstücke im NeckarPark ausgesprochen (siehe Sitzungsproto- kolle). In der Sitzung des Gemeinderats vom 02.12.2021 sagte Herr Bürgermeister Pätzold eine Prüfung parallel zur Ausschreibung der Gewerbebauplätze zu. Um den Fortgang der Dinge nicht zu blockieren, haben wir seinerzeit der Ausschreibung der Grundstücke zuge- stimmt.

Wie wir jetzt erfahren haben, gibt es erste Ergebnisse der von uns angestoßenen Prüfung:
  1. Der Erwerb weiterer Flächen von der SSB scheidet offenbar aus, weil die SSB ihre Flächen im Veielbrunnen-Gebiet selber benötigt. Eine weitere Vergrößerung des Grund- stücks der Hauptfeuerwache 3 am Standort Mercedesstraße ist also nicht möglich.
  2. Im Gegensatz dazu (A.) scheint eine Nutzung der Grundstücke Q16.1, Q17 und Q18 im NeckarPark durch die Feuerwehr sehr gut möglich zu sein. Es hat sich wohl gezeigt, dass dort zwar nicht das WLZ untergebracht werden kann, jedoch zwei andere der insgesamt vier Funktionseinheiten der Hauptfeuerwache - nämlich der sehr dringend benötigte und zeitkritische Neubau für die Integrierte Leitstelle (ILS), die mit neuer Tech- nik spätestens Ende Oktober 2026 in Betrieb gehen muss, und die zentrale Verwaltung der Branddirektion (Amtsleitung mit Sonderbereichen, Fachabteilungen, Einsatzfüh- rungsdienst).
  3. Dies (B.) würde ermöglichen, die beiden anderen Funktionseinheiten der Hauptfeuer- wache 3 (die Feuerwache mit dem Löschzug und den Sonderbereichen "Technische Hilfen" und "Wasserrettung" sowie das Werkstatt- und Logistikzentrum) in entsprechen- den Neubauten komplett am Standort Mercedesstraße unterzubringen.

Uns Freien Wählern ist es sehr wichtig, die Hauptfeuerwache 3 mit ihren vier Funktionsein- heiten schnellstmöglich zukunftsfähig aufzustellen und dabei Unwägbarkeiten bei der Flä- chenverfügbarkeit und beim Baurecht zu minimieren bzw. ganz auszuschließen. Wie der kürzlich beschlossene Feuerwehrbedarfsplan 2021 zeigt, wird die Stuttgarter Berufsfeuer- wehr in den nächsten Jahren weiter wachsen (siehe GRDrs 7/2022). Aus diesem Grund darf mit Flächen für die Feuerwehr jetzt keinesfalls geknausert werden.

Mit den unter B. und C. beschriebenen Möglichkeiten wäre eine zukunftsfähige Lösung für alle vier Funktionsbereiche der Hauptfeuerwache 3 gefunden. Deshalb ist für uns Freie Wähler klar, dass die drei Gewerbebauplätze im NeckarPark nicht anderweitig vergeben werden dürfen, wenn sie für die Unterbringung von Funktionseinheiten der Hauptfeuer- wache 3 geeignet sind. Andere, besser geeignete Grundstücke - noch dazu in fußläufiger Nähe zur bestehenden Hauptfeuerwache 3 - werden schlicht nicht zu finden sein.


Wir beantragen:
  1. Auf den städtischen Gewerbebauplätzen Q16.1, Q17 und Q18 im NeckarPark werden die oben genannten Funktionseinheiten (ILS und Verwaltung Branddirektion) der Haupt- feuerwache 3 untergebracht.
  2. Die Stadtverwaltung (Branddirektion, Hochbauamt, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Liegenschaftsamt) stellt die bisherigen Ergebnisse der verwaltungsinternen Prüfung baldmöglichst in den dafür zuständigen Ausschüssen vor.


Gezeichnet:

Konrad Zaiß Rose von Stein Michael Schrade Jörg Sailer
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende


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