Anfrage vom 06/18/2015
Nr. 209/2015

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Welche Erfahrungen wurden mit 1-Euro-Jobs gemacht?

Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) auch „Ein-Euro-Job" genannt, wird als arbeitsmarktpolitische Maßnahme eingesetzt, um Arbeitslose bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Sie bietet Empfängern von Arbeitslosengeld II eine Beschäftigung, die sie zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit nutzen können. Die gesetzlichen Regeln finden sich hierfür in § 16 SGB II.

Arbeitsgelegenheiten in diesem Sinne sind zusätzliche Beschäftigungen, die abseits vom ersten (regulären) Arbeitsmarkt angeboten und aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Die Arbeitsgelegenheiten werden von den Arbeitsagenturen bereitgestellt, die von interessierten Anbietern eingeschaltet werden.

Derartige Tätigkeiten (Zusatzjobs) dürfen bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen. Sie sollen vorrangig für gemeinnützige Arbeiten eingesetzt werden. Anbieter dieser Tätigkeiten sind in der Regel gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und kommunale Träger. Nach Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit beträgt die Vergütung ein bis zwei Euro/Stunde bei einer Wochenarbeitszeit von 15 – 30 Stunden. Eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt nicht.

Aus dem Personenkreis dieser Beschäftigten hört man immer wieder Klagen darüber, dass sie nach Ablauf der Beschäftigungszeit (meist 6 bis 12 Monate) nicht in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Stattdessen stellen die Arbeitgeber aus Kostengründen wieder neue Ein-Euro-Jobber ein.

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:



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