Antrag
vom
11/15/2012
Nr.
378/2012
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Ausschreibung der Schülerbeförderung für die nächsten Schuljahre:
Was wir noch in der Ausschreibung haben wollen.
Die Meldungen im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung scheinen kein Ende zu nehmen. Am Montag, den 12. November hat das DRK – ein wichtiger Anbieter der Fahrdienste – seinen Ausstieg als Stuttgarter Anbieter aus diesem Arbeitsfeld verkündet. Aus Gesprächen mit Eltern und Verantwortlichen an Schulen ist zugleich deutlich zu hören, was an Verbesserungen im Interesse der betroffenen Schulkinder noch geregelt und in der kommenden Ausschreibung enthalten sein muss. Wir sind uns bewusst, dass dies mehr Mitteleinsatz bedeutet. Aber ist es nicht so, dass sicherer und guter Transport uns dies wert sein muss?
Aus der Vielzahl von Verbesserungsvorstellungen müssen zusätzlich zu den bereits erreichten Ergänzungen noch folgende Punkte aufgenommen werden, die wir hiermit beantragen:
Organisation und Erreichbarkeit:
Die Übernahme von Fahrdiensten im Auftrag der Stadt setzt voraus, dass der Auftragnehmer ein gut erreichbares Büro unterhält. Die dortige Einsatzleitung ist der Stadt und den Beteiligten namentlich zu benennen und darf als Fahrerersatz nur dann eingesetzt werden, wenn für diese Tätigkeit die persönlichen Voraussetzungen vorliegen und die Erreichbarkeit der Leitstelle durch den Einsatz weiteren Büropersonals gesichert bleibt. Wir sind uns bewusst, dass dies für Auftragnehmer ggf. Aufbauarbeit bedeutet, daher ist zu prüfen, ob die Auftragslaufzeit nicht auf 5 Jahre (bisher 3 Jahre) verlängert werden sollte, was auch der Forderung nach mehr Kontinuität entgegen käme.
2. Fahrzeugausstattung:
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Vorgaben wird die Ausstattung der Busse mit Klimaanlagen (Bsp. Hessen) vorgeschrieben. Der Auftragnehmer hat zudem künftig unaufgefordert den Nachweis über die vorgeschriebene jährliche Hauptuntersuchung vorzulegen. Für die Begleitperson ist ein Platz im Fahrgastraum vorzusehen und zu nutzen.
3. Fahrtdauer:
Auch wenn sich die frühere Fahrtdauer durch eine Zunahme der Touren verkürzt hat, ist die angesetzte Höchstdauer von 60 Minuten plus verkehrsbedingter Toleranzzeit für behinderte Kinder nach wie vor zu lang. Zum Vergleich: Untersuchungen belegen, dass die Toleranzgrenze gesunder berufstätiger Pendler bei der Fahrzeit 45 Minuten beträgt. Es ist deshalb zumindest sicherzustellen, dass bei einzelnen Kindern auch noch geringere Fahrzeiten bis hin zum Einzeltransport möglich sein müssen.
4. Personal, notwendige Schulung und die wichtige Frage der Medikamentenabgabe:
Von Fahrer/innen und Begleitpersonen ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzuhalten. Dieses ist nicht nur auf Verlangen der Stadt vorzulegen, sondern muss vom Auftragnehmer in einer namentlichen Beschäftigtenliste bestätigt werden. Veränderungen sind unverzüglich nachzumelden.
Schulungen müssen intensiviert werden. Durch Einbeziehung externer Fachleute ist zu gewährleisten, dass die Fortbildung nicht mehr dem Auftragnehmer allein überlassen wird. Spezielle Schulungen zum Krankheitsbild einzelner SchülerInnen (durch Schule, ggf. Gesundheitsamt und unter Einbeziehung der Eltern) gehören für die jeweiligen Fahr-/Begleitteams dazu. In diesem Zusammenhang ist auch die Forderung von Eltern nach notwendiger Medikamenteninformation und Einführung in die Notfallverabreichung zu klären. Nachdem hier bundesweit sehr unterschiedliche Vereinbarungen bestehen, reicht die bisher bekannte Argumentation zur Abwehr dieser Aufgabe nicht aus.
Die Teams Fahrerin / Begleiter müssen vom Ansatz her gemischtgeschlechtlich besetzt sein. Eine kurzzeitige Veränderung dieser Regelung ist nur bei Personalausfällen möglich.
Kontinuität beim Personal ist für den Umgang mit behinderten Kindern und das sichere Gefühl von Eltern absolut wichtig. Minilöhne dagegen stehen für hohe Fluktuation. Es ist deshalb sicherzustellen, dass Tariflöhne bezahlt werden.
5. Mehr Pädagogik und weniger Angebotspreis bei den Zuschlagskriterien für die einzelnen Lose:
In der Bewertungsmatrix der Angebote hat der Angebotspreis bisher zu deutliches Gewicht. Um mehr Qualität zu erreichen, muss hier dringend etwas verändert werden. Unsere Forderung: Angebotspreis in der Bewertung auf 50% kürzen, Personal sowie Organisations- und Fuhrparkeigenschaften entsprechend erhöhen.
6. Mehr Offenheit mit Eltern und ihren Vertretern bei der Formulierung der Ausschreibungsinhalte:
Die von den Fahrdiensten betroffenen Eltern wollen vor der Ausschreibung nochmals Position zum Ausschreibungsinhalt beziehen können. Wir sind der Meinung, dass diesem Ansinnen gefolgt werden sollte. Neben Vertretern des zuständigen Ausschusses bitten wir, auch die städtische Behindertenbeauftragte zu hören.
Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende
Marita Gröger Manfred Kanzleiter
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