Antrag vom 10/25/2012
Nr. 355/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

20 Jahre Vorbehaltsstraßennetz

Vor fast 20 Jahren, im Jahr 1993, wurden flächendeckend in der ganzen Stadt die Tempo-30-Zonen in Wohngebieten eingerichtet. Ziel war der Schutz des Wohnumfelds vor Verkehrslärm und Abgasen. Um dann tatsächlich den Verkehr außerhalb der Tempo-30-Zonen abwickeln zu können, musste gleichzeitig ein Vorbehaltsstraßennetz eingeführt werden, das seither nur wenig verändert wurde. Ein gutes Drittel aller Stuttgarter Straßenkilometer liegt im Vorbehaltsnetz (vgl. Verkehrsentwicklungskonzept).

Es ist Zeit, das Vorbehaltsstraßennetz zu überprüfen. Es gibt Einkaufsstraßen in den Stadtbezirken, die darunter leiden, dass Fußgänger nicht einfach die Straße überqueren können. In kleineren Kommunen wurden solche Einkaufsstraßen häufig zu verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen umgewidmet, und laut Homepage setzt sich der ADAC seit langem dafür ein, dieses Instrument stärker zu nutzen.
Manche Straßen führen durch Wohngebiete, die unter dem Verkehrslärm leiden. An anderen Straßen liegen Kindergärten oder Schulen. Nordrhein-Westfalen geht zum Schutz der Kinder mit gutem Beispiel voran. Dort ist es üblich, dass vor Grundschulen und Kitas tagsüber grundsätzlich nur Tempo 30 gefahren werden darf, infolge eines Erlasses des dortigen Verkehrsministeriums aus dem Jahr 1989.
Stuttgart will fußgängerfreundlicher werden. Mit dem Fußgänger-Aktionstag am 13. Oktober unter dem Motto "Besser zu Fuß unterwegs in Stuttgart" ist der Startschuss gefallen. Nun müssen konkrete Konsequenzen folgen.

Wenn der Verkehr langsamer unterwegs ist, erleben ihn die Menschen als verträglicher. Die Straße wird leiser, sicherer, angenehmer und man kann sie leichter überqueren. Wir meinen, dass das Netz der Vorbehaltsstraßen vom Typ 4 (sogenannte Haupterschließungsstraßen) und vom Typ 5 (sogenannte sonstige Vorbehaltsstraßen) überprüft werden muss.

Immerhin will auch die Landesregierung die Spielräume für Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts ausnützen und sieht dabei Lärm und Sicherheit als wichtige Argumente (vgl. Stuttgarter Zeitung vom 9. Oktober 2012).

Wir beantragen:

Die Verwaltung prüft das Netz der Vorbehaltsstraßen vom Typ 4 und Typ 5. Welche Straßen können nach Umwidmung in Tempo-30-Zonen einbezogen werden? In welchen Straßen kann die Geschwindigkeit wenigstens auf Tempo 40 reduziert werden? Welche Straßen können zu verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen umgewidmet werden?
Insbesondere werden die in der Anlage aufgeführten Straßenstücke überprüft.


Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende


Anlage
20 Jahre Vorbehaltsstraßennetz Straßenstücke
Anlage_20 Jahre Vorbehaltsstraßennetz_Straßenstücke.pdf


zum Seitenanfang