Haushaltsantrag vom 10/19/2017
Nr. 434/2017

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2018/2019 Antrag Nr. 35
Konzept „Sauberes Stuttgart“ verknüpft mit einer sozialen Komponente

Im Rahmen des Konzepts „Sauberes Stuttgart“ sollen 100 Stellen beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) und beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt (Amt 67) geschaffen werden. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir möchten dieses Konzept mit einer wichtigen sozialen Komponente ergänzen.
Das Jobcenter Stuttgart betreut derzeit ca. 31.300 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Von den zahlreichen Stellenschaffungen beim Eigenbetrieb AWS und Amt 67 sollten daher auch Stuttgarter Bürger*innen profitieren, die Leistungen nach dem SGB II erhalten.
Das SGB II sieht unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber*innen vor, wenn sie Arbeitslosengeld (ALG) II-Empfänger*innen beschäftigen. Mit den finanziellen Zuschüssen soll die noch nicht voll vorhandene Leistungsfähigkeit der zukünftigen Arbeitnehmer*innen kompensiert und ein Anreiz für Arbeitgeber*innen geschaffen werden, Langzeitleistungs-Beziehende einzustellen.
Insbesondere die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II eignet sich für die Umsetzung eines Stuttgarter Programms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Hierbei können dem Arbeitgeber Zuschüsse bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts gewährt werden. Eine notwendige sozialpädagogische Betreuung der Arbeitnehmer*innen wird ebenfalls durch das Jobcenter finanziert.
Um die Integration in Arbeit erfolgreich und vor allem nachhaltig zu gestalten, können ein Teil der gewährten Zuschüsse durch das Jobcenter Stuttgart für eine Stelle verwendet werden, die eine intensive Anleitung und Begleitung der Arbeitnehmer*innen übernimmt.
Ergänzend zu den vorgeschlagenen Möglichkeiten könnte das Jobcenter Stuttgart auch eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme konzipieren, die Leistungsbeziehende langfristig für eine Tätigkeit beim Eigenbetrieb AWS und Amt 67 befähigt. Somit könnten AWS und Amt 67 mittelfristig Stellen mit geeignetem und qualifiziertem Personal besetzen, das vom Jobcenter Leistungen bezogen hat.


Wir beantragen daher:

1. Die Verwaltung prüft, inwieweit ein Teil, ca. 25, der zu schaffenden Stellen mit ALG-II-Empfänger*innen besetzt werden können, die in regulären Personalauswahlverfahren im Rahmen der Bestenauswahl möglicherweise nicht zum Zuge kommen.

2. Wenn ein Teil der Stellen nicht explizit mit Leistungsbeziehenden des Jobcenters besetzt werden kann, fordern wir, dass ein Viertel der Stellen (25) für ein „Stuttgarter Programm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit“ für ALG II-Empfänger*innen nach den Förderkriterien des Jobcenters zur Verfügung gestellt wird.

Anna Deparnay-Grunenberg Andreas G. Winter


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