2.1. Bei Veranstaltungen werden bei den Toiletten grundsätzlich alle Geschlechter, die Barrierefreiheit und eine den tatsächlichen Bedarfen angepasste Toilettenanzahl für Frauen* berücksichtigt.
2.2. Die Schaffung sicherer, zugänglicher und inklusiver öffentlicher Räume, Verkehrssysteme und Wohngebiete, die die Bedürfnisse und Erfahrungen aller Menschen berücksichtigen.
2.3. Bei dem frauengerechten Wohnungsbau muss die Erleichterung von Haus- und Familienarbeit und die Förderung nachbarschaftlicher Kontakte berücksichtigt werden.
2.4. Die Schaffung sicherer Umgebungen, die geschlechtsbezogene Gewalt und Belästigungen nicht begünstigen. Dies umfasst beispielsweise verbesserte Beleuchtung, Sicherheitsmaßnahmen und die Förderung von Gemeinschaftsaktivitäten.
2.5. Die Verkehrsplanung wird zukünftig geschlechtersensibel gemacht.
2.6. Die Schaffung öffentlicher Räume und Einrichtungen, die die Bedürfnisse verschiedener Bevölkerungsgruppen berücksichtigen, beispielsweise mehr Bänke oder Ruhezonen in Parks für ältere Menschen und öffentliche Bereichen sowie Orte mit Still- und Wickelmöglichkeiten für Säuglinge, um Eltern die Pflege ihrer Kinder zu erleichtern.
Die Verwaltung erstellt eine quartiersbezogene Planung für Care-Arbeit, um den Gender Care Gap in Stuttgart zu reduzieren.