Antrag vom 09/19/2014
Nr. 243/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Ausweitung der Gehwegreinigungszone I bringt unzumutbare Belastungen
Die Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung (ÖGS) muss überarbeitet werden

Zahlreiche Rückmeldungen und Beispielrechnungen betroffener Grundstückseigentümer und Anwohner zeigen, dass die von Verwaltung und Gemeinderat in der Sache gut gemeinte Ausweitung der Reinigungszone I auf Hospital-, Gerber-, Bohnen- und Leonhardsviertel teilweise zu ungerechtfertigten, unzumutbaren und nachvollziehbar von den Betroffenen als ungerecht empfundenen Mehrbelastungen führt. Die Situation in den neu in die Reinigungszone I aufgenommenen Straßenzügen unterscheidet sich hinsichtlich der Nutzungsstruktur und der Betroffenheit durch Vermüllung doch erheblich von der in der Königstraße und ihren angrenzenden Seitenstraßen. Und nicht zu Unrecht fühlen sich viele Anlieger nun doppelt gestraft, schließlich sind sie Leidtragende, nicht Verursacher der zunehmenden Vermüllung.
Die im Rahmen der Haushaltsberatungen gefassten Beschlüsse zur Ausweitung der Reinigungszone I und zur Gehwegreinigungssatzung berücksichtigen diese Umstände zu wenig und müssen deshalb überdacht werden. Für die neu in die Reinigungszone I aufgenommenen Straßenzüge muss eine den Gegebenheiten angepasste, den Anliegern zumutbare und insgesamt gerechtere, das Verursacherprinzip berücksichtigende Lösung gefunden werden.


Wir beantragen deshalb:

1. Die Verwaltung stellt dar, auf welchem Weg und verbunden mit welchen Kosten die Beschlüsse zur Reinigungszone I und zur Gehwegreinigungssatzung ausgesetzt werden können oder kurzfristig so geändert werden können, dass die Mehrbelastung der Anlieger in den neu aufgenommenen Straßenzügen deutlich reduziert wird.
2. Die Verwaltung stellt dar, wie in anderen baden-württembergischen Städten wie Freiburg, Mannheim oder Heidelberg die Gehwegreinigung in den Innenstadtbezirken geregelt ist und welche Gebühren dort erhoben werden.
3. Die Verwaltung erarbeitet eine, die tatsächlichen Gegebenheiten in den neu in die Reinigungszone I aufgenommenen Vierteln berücksichtigende, Lösung, bei der die Kosten nicht allein und nicht überwiegend den Anliegern aufgebürdet werden.


Jochen Stopper Anna Deparnay-Grunenberg


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