Haushaltsantrag vom 10/19/2017
Nr. 437/2017

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2018/2019 Antrag Nr. 38
Kinder und Familien in Sozialpensionen

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist zur Beseitigung akuter Obdachlosigkeit gesetzlich verpflichtet (§1 PolG BW). Stuttgarter Familien, die nach einer Zwangsräumung obdachlos geworden sind, können in der Regel in eine Fürsorgeunterkunft ziehen. Für Familien, die auf anderem Wege akut obdachlos geworden sind, werden Zimmer in Sozialpensionen angemietet.
In 18 Sozialpensionen sind derzeit 129 Haushalte (449 Personen, davon 239 minderjährige Kinder) ordnungsrechtlich untergebracht. Die Zahl der betroffenen Familien ist in den Jahren zwischen 2013 bis 2016 insgesamt um 128 Prozent gestiegen.
Aufgrund des Engpasses in der Wohnraumversorgung von Menschen mit geringen Einkommen in der Landeshauptstadt Stuttgart verbleiben diese Familien zunehmend länger in dieser Unterkunftsform, die eigentlich nur für eine kurzzeitige Überbrückung der akuten Obdachlosigkeit konzipiert wurde. 2016 haben 46 Prozent (2013: 16 Prozent) der Familien über sechs Monate lang in Sozialpensionen gewohnt, 20 Prozent (2013: 5 Prozent) verblieben sogar über ein Jahr in einer Sozialpension.
Die Bedingungen in den Sozialpensionen unterscheiden sich wesentlich von den Bedingungen in den Fürsorgeunterkünften, bei denen es sich in der Regel um abgeschlossene Wohnungen für jede Familie handelt. In Sozialpensionen haben die Familien nur ein bis zwei Zimmer und teilen sich meistens Küche und Bad mit anderen Familien.
Die Familien und insbesondere die Kinder sind aus ihren bisherigen sozialen Bezügen herausgerissen und finden sich in einem stigmatisierenden Umfeld wieder. Sie leben in Sozialpensionen in einem Umfeld von Menschen mit vielfältigen Problemlagen (u. a. Suchterkrankungen, psychischen Erkrankungen, wirtschaftliche und soziale Notlagen). Die durch die Obdachlosigkeit verursachten Verhältnisse nehmen Einfluss auf die Entwicklungsbedingungen der Kinder. Es fehlen Rückzugsräume, Räume für die soziale Interaktion, zum Spielen und Lernen sowie die Möglichkeit, soziale Kontakte im eigenen Umfeld zu pflegen (z. B. Einladungen an Gleichaltrige). Die Wohnverhältnisse sind nicht familien- und kindgerecht.
Die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe versorgt Familien nur dann mit einer Unterkunft in einer Sozialpension, wenn die Fallverantwortung des zuständigen Beratungszentrums des Jugendamtes gesichert ist. Für die Familien in Sozialpensionen gibt es jedoch zusätzlich zu der Begleitung durch das Jugendamt keine spezifische Unterstützung im Hinblick auf die existentielle Notlage, die mit der Wohnungslosigkeit und den damit verbundenen Problemen einhergeht. Ein Teil dieser Erwachsenen wäre ohne Kinder in Wohnangeboten der Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII), zu denen jedoch nur Alleinstehende oder Paare ohne Kinder Zugang haben.
Deshalb ist es notwendig, dass auch den Familien in Sozialpensionen Fallmanager*innen zur Seite gestellt werden.
Die Fallmanager*innen sollen in enger Abstimmung mit den Beratungszentren des Jugendamts bei den Schwierigkeiten Unterstützung leisten, die mit der Wohnungslosigkeit und den Lebensverhältnissen in der Sozialpension einhergehen. Das Fallmanagement soll den Familien bei der Wohnungssuche und den notwendigen Formalitäten zur Verkürzung der Aufenthaltsdauer in Hotels helfen, Krisenintervention und Hilfe bei Konflikten in den Sozialpensionen leisten sowie Kontakt zu den Betreibern der Sozialpensionen halten. Zusammen mit den Beratungszentren des Jugendamtes sollen die im Einzelfall erforderlichen Dienste und Unterstützungsstrukturen erschlossen werden.
Darüber hinaus ist es notwendig, für die Kinder in Sozialpensionen ein möglichst kindgerechtes Umfeld zu schaffen. Da die Wohnverhältnisse in Sozialpensionen extrem beengt sind, kann dies nur über die Erschließung von Angeboten im Quartier gelingen. Die Schaffung von Zugängen zu geeigneten Begegnungs- und Lernräumen sowie zu Freizeitangeboten soll durch Ehrenamtliche unterstützt werden.
Um möglichst viele der fast 250 minderjährigen Kinder in Sozialpensionen zu erreichen, sollen Ehrenamtliche gewonnen werden, die als Multiplikator*innen den Zugang zu den Ressourcen der Zivil- und Stadtgesellschaft herstellen und positive Erlebnisse außerhalb des stigmatisierenden Umfeldes ermöglichen. Je nach Bedarf sollen Patenschaften geschlossen werden sowie Angebote für mehrere Kinder (Hausaufgabenbetreuung, Ausflüge) veranstaltet werden.
Eine enge Kooperation mit den Beratungszentren des Jugendamtes muss garantiert werden.


Wir beantragen:

1. In der Zentralen Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe in der Abteilung
Sozialarbeit und Betreuungsbehörde im Sozialamt werden für die
Entwicklung pädagogischer Hilfestellungen und Unterstützung für
Familien in Sozialpensionen und den Aufbau der Ehrenamtsarbeit
mit Kindern in Sozialpensionen zwei Stellen geschaffen.

2. Des Weiteren werden Mittel für pädagogische Angebote eingestellt: 50.000 EUR


Anna Deparnay-Grunenberg Andreas G. Winter


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