Antrag und Anfrage vom 03/18/2019
Nr. 119/2019

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Betreff

Stadt Stuttgart soll das besetzte Mehrfamilienhaus in der Forststraße 140 kaufen

Wir fragen:
Wir beantragen:

Begründung:

Am 9. März 2019 wurde von Aktivistinnen und Aktivisten das zu diesem Zeitpunkt leerstehende Mehrfamilienhaus in der Forststraße 140 besetzt. Die Besetzerinnen und Besetzer fordern sozialverträgliche Mietverträge für die von Verdrängung und Wohnungsnot Betroffenen.

Eine davon arbeitet als Krankenpflegerin am Klinikum und ist mit einer angekündigten Mieterhöhung um 136 Prozent nach Modernisierung konfrontiert. Die Kaltmiete soll von bisher 488,30 Euro für 66 Quadratmeter auf 1155,24 Euro nach Modernisierung erhöht werden. Diese Mietsteigerung wird sie sich nicht leisten können und ausziehen müssen.

Eine weitere Betroffene hatte im Frühjahr 2018 aus Notwehr gegen Wohnungsnot eine leerstehende Wohnung in der Wilhelm-Raabe-Straße 4 besetzt. Ende Mai wurden die Wohnungen zwangsgeräumt und seither lebt sie wie vor der Besetzung mit ihrem Sohn wieder in einem kleinen Zimmer bei ihrer Schwester.

Eine Alleinerziehende mit vier Kindern droht Ende März die Zwangsräumung aus ihrer Wohnung in Degerloch und anschließend die Unterbringung in einer Notunterkunft.

Eine weitere Frau ist mit ihrem Kind mit einer Räumungsklage konfrontiert und findet trotz intensiver Suche seit Monaten keine für sie bezahlbare Ersatzwohnung auf dem Wohnungsmarkt.

Die Stadt kann mit einem Kauf des Gebäudes in der Forststraße 140 garantieren, dass dauerhaft für Normal- und Geringverdiener bezahlbarer Wohnraum entsteht; hier konkret Wohnraum für die oben genannten Betroffenen.

Seit Januar 2016 ist die Satzung über das Verbot zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Kraft. Diese Satzung soll unbegründeten Leerstand verhindern, notfalls auch mit dem Verhängen von Bußgeldern. Bereits im Jahr 2017 wurde der Leerstand einzelner Wohnungen in der Forststraße 140 der Poststelle zur Zweckentfremdung schriftlich gemeldet. In Anbetracht der angespannten Wohnsituation in Stuttgart und rund 4.700 Haushalten auf der Warteliste der Dringlichkeitsfälle der Stadt ist ein konsequentes Vorgehen gegen unbegründeten Leerstand zwingend erforderlich. Es bleibt die Frage offen, warum die Verwaltung nach derzeitigem Kenntnisstand im Fall der leerstehenden Wohneinheiten in der Forststraße 140 nicht aktiv geworden ist.

Thomas Adler Hannes Rockenbauch
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)

Laura Halding-Hoppenheit Gutrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek

Luigi Pantisano Stefan Urbat Christian Walter


Verfahrenshinweis:
§ 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg heißt es:
Auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen“. Wir möchten von diesem Recht Gebrauch machen und bitten um fristgerechte Umsetzung. Alternativ bietet die Fraktionsgemeinschaft SÖS LINKE PluS an – im Sinne der Beratungsreihenfolge, nach der Anträge zunächst im zuständigen Fachausschuss behandelt werden um anschließend in den Gemeinderat überwiesen zu werden – den Antrag im zuständigen Ausschuss aufzurufen, der am nächsten zur genannten Gemeinderatssitzung liegt. Sollte dies nicht möglich sein, möchten wir von unserem Recht Gebrauch machen und den Antrag in der übernächsten Sitzung im Gemeinderat aufzurufen.





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