Haushaltsantrag vom 10/19/2023
Nr. 7039/2023

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Unterstützung des interreligiösen Dialogs

Wie ein interfraktionell beantragter Bericht der Koordinatorin des Rates der Religionen, Frau Susanne Jakubowski, im Internationalen Ausschuss am 21.06.2023 zeigte, fehlt innerhalb der Stadtverwaltung ein hauptamtlicher Ansprechpartner, an den sich die Religionsgemein- schaften mit ihren Anliegen wenden können. Zudem benötigt der Rat der Religionen eine Geschäftsstelle, die dem jeweiligen Koordinator (m/w) zuarbeitet und diesen kontinuierlich bei dessen Arbeit unterstützt.

Zwar ist mit Herrn Bürgermeister Dr. Clemens Maier ein Religionsbeauftragter als Verbin- dungsperson des Rates der Religionen benannt. Ihm fehlt jedoch jeglicher personelle und sachliche Unterbau, um handlungsfähig zu sein. Das Referat SOS braucht deshalb eine Stärkung und die Ausstattung, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Es braucht dort einen Ansprechpartner auf Arbeitsebene, der in der Lage ist, qualifiziert und auf Augenhöhe mit den Religionsgemeinschaften ins Gespräch zu gehen, der die Religionsgemeinschaften in ihren vielfältigen Anliegen in die Stadtverwaltung hinein unterstützt, der aktiv Brücken zwischen Stadtgesellschaft und Religionsgemeinschaften baut und der die interreligiöse Begegnung fördert. In dieser Funktion kann er auch die Aufgabe der Geschäftsstelle des Rates der Religionen wahrnehmen und dessen Arbeit unterstützen und fördern. Ein solcher Ansprechpartner sollte beispielsweise die Qualifikation Religionswissenschaftler oder Theologe haben. Auch sollte er durch eine Sekretariatsstelle für die organisatorischen Aufgaben unterstützt werden.

Konkret soll ein solcher Ansprechpartner folgende Aufgaben wahrnehmen:

Wir beantragen:
  1. Zur Erledigung der oben beschriebenen Aufgaben wird im Stellenplan 2024/2025 die unbefristete 1,0 Stelle eines Ansprechpartners für Religionsgemeinschaften im höheren Dienst sowie eine ebenfalls unbefristete 0,5 Stelle Sekretariat in EG 7 bei Referat SOS geschaffen und baldmöglichst besetzt.
  2. Damit der Ansprechpartner für Religionsgemeinschaften den oben beschriebenen Auf- gaben nachkommen und die Arbeit des Rates der Religionen unterstützen kann, werden die in der unten angefügten Tabelle genannten Mittel in den Doppelhaushalt 2024/2025 und in die weitere Finanzplanung eingestellt. Aus dem jährlichen Budget in Höhe von 30 TEUR sollen beispielsweise Raummieten, Reisekosten, Referentenhonorare oder Ver- anstaltungskosten bezahlt werden können.


Finanzielle Auswirkungen
Zusätzlich zu veranschlagen sind:
Zweck/ THH
EHH
FHH
2024
2025
2026
2027
2028
2029 ff
- in Tausend Euro -
Budget
X
30
30
30
30
30
Finanzbedarf (gesamt)
30
30
30
30
30
Nettobelastung der Haushaltsjahre im Ergebnishaushalt oder Finanzhaushalt (Investitionen), zutreffendes ankreuzen


Gezeichnet:

Konrad Zaiß Rose von Stein Michael Schrade Jörg Sailer
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende


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