Anfrage vom 05/28/2020
Nr. 207/2020

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Ergänzung zu unserem Antrag Nr. 149/2020, "Kreispflegeplanung 2030 - Fortschreibung,
GRDrs 109/2019" - hier: Einbindung der SWSG bei der Grundstückssuche

In der Gemeinderatsdrucksache 109/2019 wird darauf hingewiesen, dass das Sozialamt
im Jahr 2018 mit Unterstützung des damaligen Amtes für Stadtplanung und Stadterneue- rung (heute Amt für Stadtplanung und Wohnen) und des damaligen Amtes für Liegen- schaften und Wohnen (heute Liegenschaftsamt) im Rahmen eines 2. Grundstückssuch- laufs Grundstücke gesucht hat, die sich für den Bau von Pflegeheimen oder Pflegewohn- gemeinschaften eignen.

Was aus der Gemeinderatsdrucksache nicht eindeutig hervorgeht, ist, ob die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) in die bisherigen Grundstückssuchläufe eingebunden war. Ein möglicher Austausch mit der SWSG lässt sich allenfalls anhand der in den Anlagen 2 und 3 der GRDrs 109/2019 aufgelisteten Standorte ablesen. So zum Bei- spiel am in Anlage 2 auf Seite 6 genannten Standort "Zuffenhausen Keltersiedlung". Schade ist in diesem Zusammenhang, dass die SWSG als Grundstückseigentümerin oder Projekt- trägerin in den Listen nicht explizit genannt wird. In diesen Listen wird nur in "Städtisches Eigentum", "Kein städtisches Eigentum", "Kirchliches Eigentum", "Stuttgarter Straßen- bahnen Aktiengesellschaft (SSB)" und verschiedene Mischformen aus den genannten "Eigentumsarten" unterschieden.

Da die SWSG als große Immobilieneigentümerin ihren Gebäudebestand durch Renovie- rung, Sanierung oder durch Abriss und Neubau kontinuierlich erneuert, sehen wir gerade beim Komplettersatz von Gebäuden der SWSG das Potenzial, hier einen Teil des Bedarfs im Bereich stationäre (Alten-)Pflege zu decken.

Deshalb fragen wir:

  1. Inwiefern war die SWSG in die beiden bisherigen Grundstückssuchläufe eingebunden?
  2. Kann die SWSG künftig (direkt oder enger) in die Grundstückssuche und in die Zusam- menarbeit des Sozialamtes, des Amtes für Stadtplanung und Wohnen und des Liegen- schaftsamtes eingebunden werden?
  3. Gibt es einen Grund dafür, warum die SWSG in den Listen (siehe Anlagen 2 und 3 der GRDrs 109/2019) nicht explizit als Eigentümerin und/oder Projektträgerin genannt wird?


Jürgen Zeeb Rose von Stein Konrad Zaiß Michael Schrade
Fraktionsvors. stellv. Fraktionsvors. stellv. Fraktionsvors.


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