Was aus der Gemeinderatsdrucksache nicht eindeutig hervorgeht, ist, ob die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) in die bisherigen Grundstückssuchläufe eingebunden war. Ein möglicher Austausch mit der SWSG lässt sich allenfalls anhand der in den Anlagen 2 und 3 der GRDrs 109/2019 aufgelisteten Standorte ablesen. So zum Bei- spiel am in Anlage 2 auf Seite 6 genannten Standort "Zuffenhausen Keltersiedlung". Schade ist in diesem Zusammenhang, dass die SWSG als Grundstückseigentümerin oder Projekt- trägerin in den Listen nicht explizit genannt wird. In diesen Listen wird nur in "Städtisches Eigentum", "Kein städtisches Eigentum", "Kirchliches Eigentum", "Stuttgarter Straßen- bahnen Aktiengesellschaft (SSB)" und verschiedene Mischformen aus den genannten "Eigentumsarten" unterschieden.
Da die SWSG als große Immobilieneigentümerin ihren Gebäudebestand durch Renovie- rung, Sanierung oder durch Abriss und Neubau kontinuierlich erneuert, sehen wir gerade beim Komplettersatz von Gebäuden der SWSG das Potenzial, hier einen Teil des Bedarfs im Bereich stationäre (Alten-)Pflege zu decken.
Deshalb fragen wir: