Antrag vom 12/16/2013
Nr. 994/2013

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Stuttgart 21 PF 1.3 – Ergänzung der städtischen Stellungnahme 1271/2013

I Weitere Stellungnahme der Verwaltung

Im Sinn einer wirkungsvollen Vertretung der Interessen der Stadt Stuttgart gegenüber der Bahn beim Projekt Stuttgart 21 sehen wir in verschiedenen Punkten der Stellungnahme 1271/2013 (Bahnprojekt Stuttgart - Ulm (S21), Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3, Filderbereich mit Flughafenanbindung, Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart) Konkretisierungsbedarf. Wichtige Aspekte und Fragestellungen sind nicht geklärt.
Eine Überarbeitung der Stellungnahme unter Berücksichtigung aller noch offenen Fragen, insbesondere aus den betroffenen Stadtbezirken vor Ort, ist notwendig und erfordert einen Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Das Ergebnis der Stellungnahme muss außerdem eine klare Liste mit allen zu klärenden Punkten enthalten, ähnlich der Liste beim Brandschutz, mit dem Ziel, diese so schnell wie möglich abzuarbeiten.


Wir beantragen:

1. Die Verwaltung nimmt Stellung zu den folgenden Punkten bzw. konkretisiert die Beschlussvorlage:



II Fristverlängerung

Aufgrund des außerordentlich großen Umfangs der Planunterlagen sowie der ungewöhnlich knapp bemessenen Frist für die Abgabe der Stellungnahme konnten von zwei Ämtern die Unterlagen nicht systematisch durchgearbeitet werden konnten. Es wurden lediglich stichprobenhafte Prüfungen zu den als fachlich besonders relevant eingestuften Fragestellungen vorgenommen. Die erforderlichen Abstimmungen in der Verwaltung insbesondere zu den Themen Landwirtschaft, Boden, Wasser und Grundwasser, Artenschutz sowie Lärm, Luftschadstoffe, Erschütterungen und Elektrosmog konnte nicht abschließend vorgenommen werden. Dadurch kann die Interessensvertretung der Landeshauptstadt nicht sachgerecht wahrgenommen werden. Zudem ist dem Gemeinderat über die Stellungnahmen vor Abgabe beim Regierungspräsidium Bericht zu erstatten. Deshalb ist eine Fristverlängerung dringend zu beantragen.


Wir beantragen:

2. Die Landeshauptstadt beantragt beim Regierungspräsidium Stuttgart für die Abgabe aller Stellungnahmen zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3 rechtzeitig eine Fristverlängerung.



III Zusätzliche offene Punkte und Forderungen


Wir beantragen:

3. Die Landeshauptstadt nimmt die einstimmigen Beschlüsse der Stadtteile Vaihingen, Plieningen und Möhringen vom 12.12.2013 als wesentliche Bestandteile in die Stellungnahme der Stadt auf.

4. Die heutigen S-Bahn-Takte sind dauerhaft zu erhalten. Der Nachweis, dass dies möglich ist, ist gutachterlich zu belegen. Die Landeshauptstadt schließt sich den Forderungen des Verbandes Region Stuttgart hinsichtlich des S-Bahn-Betriebes Ziffer 5 der Vorlage Nr. 383/2013 Planungsausschuss vollumfänglich an.

Begründung:

5. Für die Rohrer Kurve sind Varianten zu erarbeiten, die die Schienenkreuzungen der verschiedenen S-Bahn-Linien entzerren und gegenüber der Planung des PFA 1.3 einen minimierten Eingriff in den Waldbestand Stuttgart-Rohr vorsehen.

Begründung:
Besonders ist zu erwähnen, dass eine Variantenprüfung hinsichtlich einer verbesserten Streckenführung für den Kreuzungsbereich Roherer Kurve nicht erfolgt ist. Es wurde lediglich eine Variante der Kreuzungsführung betrachtet, die erhebliche Auswirkungen auf die Zugverkehre des Fernverkehrs und des S-Bahn-Verkehrs einerseits hat, aber auch in keiner Form untersucht, wie dauerhafte Eingriffe in den Waldbereich von Stuttgart-Rohr vermieden werden können. Deshalb ist zu beantragen, dass Varianten der Kreuzungsausbildung mit Darstellung der Auswirkungen auf die verschiedenen S-Bahn-Linien erarbeitet werden und der Stadt Stuttgart im Verfahren vorgelegt wird. Hierzu wird in den Planfeststellungsunterlagen nur ein Satz erwähnt (2.6.1.1 Seite 57). „Wurde untersucht und ist zu teuer.“ Diese Aussage ist in keiner Weise nachprüfbar. Die Auswirkungen auf den S-Bahn-Betrieb sind nicht dargestellt. Infolge dessen kann auch keine Variantenabwägung erfolgen.
6. Auf Basis der Ökopunkte ist der Eingriff und Ausgleich gemarkungsscharf zu bilanzieren.


7. Die folgenden Maßnahmen sind verbindlich als Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen:

8. Die Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen, nordöstlich der Flughafenkurve liegenden Felder müssen bezüglich der Veränderung der Grundwasser- und Schichtenwasserführung untersucht werden. Die unveränderte Zuführung von Grundwasser in die nordöstlich liegenden Felder auch in die oberen Schichten ist sicherzustellen.


9. Zum Schutz des Filderbodens und zur Minimierung des Eingriffs in das Schutzgut Boden wird die bergmännische Bauweise der Flughafenkurve gefordert.

Begründung zu den Punkten 5 - 8: 10. Die Qualitäts- und Wertminderung der betroffenen landwirtschaftlichen Flächen ist darzustellen.

Begründung:

11. Im Brand- und Katastrophenfall sind der Vorhabenträgerin sämtliche Einsatzkosten aufzuerlegen.

Begründung:
Gabriele Munk Clarissa Seitz Peter Pätzold


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