Antrag vom 11/25/2015
Nr. 1018/2015

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Zeitstufenliste Gewerbe 2014 (GRDrs 312/2015) - Lagerplatzgebiete in Stuttgart

Derzeit wird die Zeitstufenliste Gewerbe 2014 (GRDrs 312/2015) in den Ausschüssen des Gemeinderats beraten, für den 01.12.2015 ist die Beschlussfassung vorgesehen.

Wie so oft, wenn es in Stuttgart um Gewerbeflächen geht, fällt auch bei der Lektüre der genannten Vorlage auf, dass Lagerplätze/ Lagerplatzgebiete für Handwerksbetriebe, Baufirmen und andere Betriebe mit Lagerplatzbedarf keinerlei Beachtung finden. Dabei wird insbesondere vonseiten des Handwerks und von Baufirmen immer wieder darauf hingewiesen, dass Lagerplätze in Stuttgart fehlen und dringend benötigt werden. Es gibt viele Betriebe, die auf solche Flächen angewiesen sind. Kauf oder Anmietung eines Bauplatzes in einem Gewerbegebiet zur Lagerung von Baumaterialien, Gerüst oder Baustellenabsicherungen, etc. sind für diese Betriebe in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht schlicht nicht darstellbar. Hinzu kommt, dass - siehe GRDrs 312/2015 - Gewerbeflächen auch nur in einem gewissen Umfang verfügbar sind.

In der Vergangenheit hat die Stadtverwaltung zwar hin und wieder einen Anlauf unternommen, Lagerplatzgebiete neu zu schaffen oder vorhandene Lagerplatzgebiete zu ordnen - aber zu Ende gebracht wurden die begonnenen Überlegungen und Planungen bisher nicht. So sind beispielsweise die einst vorgesehenen und in GRDrs 446/1999 beschriebenen Lagerplatzgebiete Hube/ Untere Lochäcker in Stammheim und Lerchenfeld in Möhringen Bestandteil des gültigen Flächennutzungsplanes, wurden aber hinsichtlich der Bebauungsplanverfahren nicht in Angriff genommen oder abgebrochen. Das bestehende Lagerplatzgebiet Hemminger Straße in Weilimdorf soll nach dem Willen der Verwaltung um etwa die Hälfte der jetzigen Fläche verkleinert werden, was für uns angesichts der großen Nachfrage nach Lagerplätzen nicht nachvollziehbar ist.

Scheinbar sind Lagerplatzgebiete weder für das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung noch für die Abteilung Wirtschaftsförderung bedeutend genug, um dem Thema die gebotene Aufmerksamkeit entgegenzubringen. Wenn sich Firmen bei der Stadt nach Lagerplätzen oder der Entwicklung der Lagerplatzgebiete erkundigen, erhalten sie meist negative Stellungnahmen oder unbefriedigende Antworten.

Dass geordnete Lagerplatzgebiete auch in Bezug auf das städtebauliche Erscheinungsbild von großer Bedeutung sind, zeigen immer wieder ungewollte Auswüchse. Nämlich dann, wenn wegen des Mangels an Lagerplätzen einfach irgendwo nach und nach ein weiterer illegaler Lagerplatz entsteht. Diese Entwicklung macht deutlich, welch hohen Nutzen legale und planungsrechtlich geregelte Flächen für Lagerplätze haben:

1. Geordnetes städtebauliches Erscheinungsbild
2. Stärkung des Standortes Stuttgart für Handwerksbetriebe, Baufirmen und und andere
Betriebe mit Bedarf an Lagerplatzflächen
3. Kurze Wege = weniger Fahrten und Transporte als wenn die Lagerplätze von
Stuttgarter Betrieben außerhalb Stuttgarts liegen
4. Planungssicherheit für die unter 2. genannten Branchen

Im Jahr 2008 hat die Kreishandwerkerschaft Stuttgart in Zusammenarbeit mit der Abteilung Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart auf Basis einer Fragebogenaktion ("Handwerkerbefragung 2007 zum Geländebedarf") die Studie "Flächenbedarf des Stuttgarter Handwerks 2008" vorgelegt. Der "angegebene Bedarf an offenen Lagerflächen" rangiert mit rund 9.000 m² an zweiter Stelle direkt nach dem "angegebenen Bedarf an Produktionsflächen" (rund 30.000 m²). Erst nach den offenen Lagerflächen kommt der Bedarf an Lagerhallen (rund 8.200 m²), Büroflächen (rund 7.000 m²) sowie Garagen und Stellplätzen (rund 5.000 m²). Auch dies zeigt die Bedeutung von Lagerplätzen.

Völlig zu Recht wirbt das Handwerk mit dem Slogan: "Das Handwerk - die Wirtschaftsmacht von nebenan." Die Stuttgarter Handwerksbetriebe stellen sehr viele Arbeits- und Ausbildungsplätze (rund 70.000), decken den hohen Bedarf an Handwerks- und Bauleistungen und engagieren sich darüberhinaus vielfach ehrenamtlich oder sozial. Das muss die Stadtverwaltung im Blick haben.


I. Wir beantragen einen Bericht und die Beantwortung der unten aufgeführten Fragen
1. bis 7. in einer der nächsten Sitzungen des WA oder UTA.

1. Gibt es neben der oben genannten Studie "Flächenbedarf des Stuttgarter Handwerks 2008" z.B. von der IHK oder der Handwerkskammer weitere Bedarfsanalysen oder
Umfrageergebnisse mit Blick auf die Nachfrage nach Lagerplätzen in Stuttgart?

2. In welchen Stadtbezirken gibt es nach Kenntnis der Stadtverwaltung eine große
Nachfrage nach bezahlbaren Lagerplätzen?

3. Wir bitten um eine Darstellung aller legalen und illegalen Lagerplatzgebiete in Stuttgart
mittels Übersichtskarte und Beschreibung (Gebietsgröße, Anzahl der Einzelflächen, Art
der Nutzung, etc.).

4. In welchen Stadtbezirken laufen derzeit Bebauungsplanverfahren, um wilde Lagerplätze auf planungsrechtlich sichere Grundlagen zu stellen?

5. Kann das Bebauungsplanverfahren für das im Flächennutzungsplan vorgesehene
Lagerplatzgebiet Lerchenfeld in Möhringen wieder aufgegriffen werden (siehe GRDrs
446/1999 und 568/2005)?

6. Warum wurde für das im Flächennutzungsplan vorgesehene Lagerplatzgebiet Hube/
Untere Lochäcker in Stammheim kein Bebauungsplanverfahren in Angriff genommen
(siehe GRDrs 446/1999)?

7. a. Wie ist der Verfahrensstand beim Lagerplatzgebiet Hemminger Straße in Weilimdorf
(UTA 17.12.2013)?

b. Ist die dort geplante Energieversorgungszentrale mit Blockheizkraftwerk noch
aktuell?

c. Warum soll das nördlich des Biotops gelegene Gebiet nicht ebenfalls dauerhaft als
Lagerplatzgebiet ausgewiesen werden?


II. Wir beantragen:

1. Die laufenden Verfahren zur planungsrechtlichen Sicherung von Lagerplatzgebieten
werden beschleunigt und zügig zu Ende gebracht.

2. Der nördliche Teil des seit Jahrzehnten bestehenden Lagerplatzgebietes an der
Hemminger Straße in Weilimdorf wird erhalten und planungsrechtlich gesichert. Die
dafür notwendigen Verfahren werden eingeleitet (Änderung des
Flächennutzungsplanes, Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens).

3. Es wird dargestellt, wie und wo innerhalb des Zeitraums bis zum Jahr 2020 weitere
dezentrale/ über das Stadtgebiet verteilte Lagerplatzflächen geschaffen werden können.


Jürgen Zeeb Rose von Stein Konrad Zaiß Ilse Bodenhöfer-Frey
Fraktionsvors. stellv. Fraktionsvors.


zum Seitenanfang