Antrag vom 11/11/2019
Nr. 1225/2019

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Klimaaktionsplan umsetzen – städtische Neubauten ab sofort klimaneutral planen

Im Juli wurde der Aktionsplan „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ vorgestellt. Der Gemeinderat wird hierüber final noch dieses Jahr entscheiden. Überfraktionell ist man sich einig, dass städtische Neubauten von jetzt an klimaneutral sein müssen. Aktuell laufen Ausschreibungen jedoch noch nach der immer noch gültigen Energierichtlinie, die besagt, dass der Energiebedarf des Gesamtgebäudes gegenüber der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 um mindestens 30 Prozent und gegenüber der EnEV 2016 um mindestens 20 Prozent zu unterschreiten ist.
Nach Beschluss des Aktionsplans Klimaschutz wird auch der Energieerlass der Stadt Stuttgart Anfang 2020 fortgeschrieben werden müssen. Grundlage ist dafür das im Aktionsplan aufgeführte Ziel, in Zukunft klimaneutral zu bauen. Im Vorgriff auf diesen Beschluss müssen die aktuellen Planungen, die noch vor der Ausschreibung stehen, auch auf dieses Ziel hin aktualisiert werden.
Sonst würden alle Neubauten, die noch vor der Verabschiedung des Aktionsplans beschlossen werden bzw. deren Bau ausgeschrieben ist, mit niedrigeren energetischen Anforderungen gebaut werden, als eigentlich vom Gemeinderat gewünscht. Wir wollen daher jetzt bereits gegensteuern und absichern, dass spätestens ab dem 01.12.2019 nur noch klimaneutrale städtische Gebäude auf den Weg gebracht werden. Immerhin stehen die Gebäude, die heute gebaut werden, für die nächsten 30 bis 100 Jahre – ihr Potential an Energieeinsparung und Erzeugung erneuerbarer Energien muss voll ausgeschöpft werden.


Wir beantragen daher:

1. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) am 19.11.2019 wird dargestellt, wie viele städtische Neubauten sich aktuell in der Vorplanung und Ausschreibung bzw. Ausschreibungsvorbereitung (Leistungsphase HOAI 1-5) und wie viele weitgehend geplant sind und sich kurz vor dem Baubeschluss befinden.
2. Die Verwaltung stellt dar, welche Auswirkungen auf Zeitplan und Kosten eine Aktualisierung der Planungen bedeuten würde.
3. Der STA beschließt, dass ab dem 01.12.2019 alle laufenden Neubauvorhaben, die noch vor der Ausschreibung stehen, umgeplant werden mit dem Ziel, klimaneutral zu werden.


Björn Peterhoff Silvia Fischer Andreas Winter


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