Anfrage vom 08/13/2015
Nr. 290/2015

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Situation in der Notaufnahmeeinrichtung für Kinder und Jugendliche in der Kernerstraße 36

„Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen“: Mit dieser Kernaussage beginnt die Beschreibung des von der Bundesregierung am 15. Juli 2015 vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“. Das Bundesfamilienministerium hat hier vollkommen neue Vorschriften insbesondere in Sachen der vorläufigen Inobhutnahme dieser unbegleitet in das Bundesgebiet eingereisten Personen, des Verfahrens zur Verteilung dieser Klientel unter Berücksichtigung spezieller Aufnahmequoten sowie die örtlichen Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft formuliert.
Das Hauptmotiv für diese Gesetzesinitiative stellen die seit Jahren stetig ansteigenden Fallzahlen gerade bei dieser Sondergruppe von nichtdeutschen und zumeist auch nichteuropäischen, minderjährigen und unbegleiteten Personen im Bundesgebiet dar, deren Inobhutnahme durch den Jugendhilfeträger bei der öffentlichen Hand besonders hohe Aufwendungen verursacht.

In Stuttgart besteht die dem hiesigen Jugendamt unterstehende zentrale stationäre Notaufnahmeeinrichtung für Kinder und Jugendliche in der Kernerstrasse 36 (70182 Stuttgart).
Am 1. August 2015 nahm der Stadtrat der AfD im Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart und Mitglied des Sozial- und Gesundheitsausschusses Dr. Heinrich Fiechtner die Räumlichkeiten dieser öffentlichen Einrichtungen in Augenschein.
Bis zur Aussprache eines Hausverbots durch die Leitung dieser Einrichtung fielen dem Stadtrat insbesondere die beiden folgenden Punkte auf:

In diesem Zusammenhang stellt die Fraktion der AfD im Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hiermit die nun folgenden

Fragen:

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