Haushaltsantrag vom 10/22/2013
Nr. 454/2013

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2014/15 Antrag Nr. 30
Suchthilfe – Das Hilfesystem stabilisieren und weiterentwickeln
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I. Suchthilfe

Im Suchthilfesystem stehen mit der Versorgung der Chronisch Mehrfach Beeinträchtigten Abhängigkeitskranken (CMBA) deutliche Veränderungen und eine große Herausforderung bevor. Diese neue Aufgabe ist aber nur auf Basis auskömmlicher Förderbedingungen zu bewältigen und darf nicht zu Lasten des bestehenden Hilfesystems gehen. Dazu müssen die Förderbedingungen in der Suchthilfe endlich an die anderen zuschussfinanzierten Arbeitsfelder des Gesundheitsamtes angeglichen werden, indem die Förderpauschale von derzeit 77,5 Prozent je Stelle auf 80 Prozent angehoben wird und auch die Sachkostenpauschale erhöht wird.


Wir beantragen daher:

Die zuschussfinanzierten ambulanten Suchthilfeeinrichtungen erhalten eine an andere Bereiche angepasste, verbesserte Finanzierung.

1. Erhöhung der Förderpauschale auf 80 Prozent 84.900 EUR p. a.
2. Erhöhung Sachkostenpauschale auf 2.480 EUR/ Stelle 25.500 EUR p. a.


II. CMBA Versorgungskonzept

Das bestehende System der Suchthilfe muss aber nicht nur stabilisiert werden, als Großstadt sollte sich Stuttgart in diesem Bereich immer auch weiterentwickeln und bestehende Versorgungslücken zu schließen versuchen. Zuletzt hat der Gemeinderat bei der diamorphingestützten Substitution hier wichtige Entscheidungen getroffen. Mit dem Versorgungskonzept für Chronisch Mehrfach Beeinträchtigte Abhängigkeitskranke liegt nun ein sinnvolles Konzept zur Weiterentwicklung vor, das wir in diesem Doppelhaushalt in einem ersten Schritt auf den Weg bringen wollen. Dabei sollen zunächst diejenigen Chronisch Mehrfach Beeinträchtigten Abhängigkeitskranken adressiert werden, die mit der Hauptdiagnose Alkoholismus bislang von den bestehenden Hilfesystemen noch überhaupt nicht erreicht werden. Das sind in Stuttgart immerhin geschätzte 500 bis 1.000 Betroffene.

Wir beantragen daher:

Vom vorliegenden CMBA-Versorgungskonzept wird das Modul 2 umgesetzt, mit dem ein Versorgungsangebot für bisher noch nicht erreichte Chronisch Mehrfach Beeinträchtigte Abhängigkeitskranke aufgebaut wird. Dazu werden für zwei Regionen jeweils 1,5 Fachkraftstellen bei den Suchthilfeträgern bezuschusst.

3. Einrichtung eines Zuschusses
Im Jahr 2014: 177.100 EUR
Im Jahr 2015: 180.600 EUR


Silvia Fischer Peter Pätzold


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