Wie den Stuttgarter Nachrichten vom 04.07.2022 zu entnehmen ist, soll das Land Baden- Württemberg die Regeln für Solaranlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Gebäuden gelockert haben. In dem Zeitungsartikel mit der Überschrift "Solar auf denkmalgeschützten Gebäuden" heißt es unter anderem: "Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) sagte in Stuttgart, nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung komme künftig noch eine Ablehnung einer Photovoltaikanlage in Betracht". Diese Aussage lässt darauf hoffen, Dachflächen von denkmalgeschützten städtischen Gebäuden - wie etwa der Wolfbuschschule - jetzt für Photovoltaik nutzen zu können. Wir fragen:
Konrad Zaiß Rose von Stein Michael Schrade Jörg Sailer Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende * https://gis6.stuttgart.de/maps/index.html?karte=solaratlas&embedded=true#basemap=0