Stufe 1: ab 01.01.2022 auf 96,25 %
Stufe 2: ab 01.01.2023 auf 97,50 %
Stufe 3: ab 01.01.2024 auf 98,75 %
Stufe 4: ab 01.01.2025 auf 100,00 % 2. Die Erhöhungen werden in den jeweils anstehenden Haushaltsplanberatungen diskutiert und - sofern sich eine Mehrheit im Gemeinderat dafür findet - beschlossen: Stufen 1 und 2 in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023, Stufen 3 und 4 in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025. 3. Die kirchlichen Träger werden den freien Trägern gleichgestellt. 4. Bis zur 1. Lesung möge die Stadtverwaltung die für die einzelnen Stufen anfallenden Kosten aufzeigen. Gezeichnet: Konrad Zaiß Rose von Stein Michael Schrade Jörg Sailer Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende