Anfrage vom 10/22/2012
Nr. 349/2012

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Satzungsbeschluss Rosensteintunnel
Fragen zur Vorlage GRDrs 111/2012 für die UTA-Sitzung am 23.10.2012

I Luftreinhalteaktionsplan

In der ersten Auslegung GRDrs 311/2010 wird ausgeführt:
Der Rosensteintunnel ist die Maßnahme M 16: Zitat
: „Durch den Bau des Rosensteintunnels wird eine Verflüssigung des Verkehrs am Pragsattel trotz zu erwartender Verkehrszunahmen prognostiziert. Durch die Reduzierung der Halte- und Anfahrvorgänge wird eine deutliche Verringerung der Schadstoffbelastung an den Wohngebäuden in der unteren Pragstraße prognostiziert.“
Es ist hier lediglich ein positiver Effekt für die untere Pragstraße aufgeführt.

In GRDrs 111/2012:
Zitat: „Die Maßnahme Rosensteintunnel ist dort als M 16 unter Infrastruktur- und Straßenbaumaßnahmen in das Gesamtpaket eingeordnet. Durch die Reduzierung des Verkehrs wird eine deutliche Verringerung der Schadstoffbelastung an den Wohngebäuden in der unteren Pragstraße erwartet.“

Der Pragsattel wird nicht mehr erwähnt. Die durch die zwischenzeitlich anerkannte Fernwirkung des Tunnels betroffenen Straßen in den Stadtteilen Zuffenhausen und Feuerbach werden hier nicht erwähnt. Auch die Cannstatter Straße fehlt bei der Betrachtung der Veränderung der Schadstoffbetrachtung.


Wir fragen:

– Warum werden die durch den Rosensteintunnel negativ betroffenen Bereiche in
Ziffer 3.5. nicht und nicht mehr aufgeführt?




II Schadstoffbelastung Cannstatter Straße

Wir verweisen hierzu auf das Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Kugler vom 15.10.2012


und fragen:

– Wie stellt sich die Verwaltung die Lösung des Widerspruchs zwischen der Stellungnahme des Regierungspräsidiums betr. Luftreinhaltung und der Antwort der Stadt vor?



III Berechnung Prognose Nullfall

Die Entwicklung des Verkehrs auf der B 10 und Verkehrsuntersuchung belegt: Solange keine neuen Straßen gebaut werden, bleibt der Verkehr annähernd konstant. Zwischen 1996 und 2006 bleibt das Verkehrsaufkommen auf der B10 praktisch unverändert. Erst der Bau des Pragsatteltunnels und der Ausbau der B10 haben mit einer Zeitverzögerung zu einer Verkehrszunahme geführt. Dies ist im Verkehrsgutachten ersichtlich.
Im Planfall „Null“ wird eine Verkehrszunahme prognostiziert, die ohne Straßenneubau nicht stattfinden kann und wird eine Verkehrsmenge auf dem bestehenden Straßennetz prognostiziert, welche auf diesem nicht stattfinden kann.
Zitat auf Seite 9 der Begründung und fast gleich lautend auf der S. 87 des Umweltberichts, ebenso Verkehrsuntersuchung: „Der Nullfall 2020 würde zu einer Verdrängung von über 20.000 Kfz in andere Teile des Straßennetzes führen.“


Wir fragen:

– Warum werden bei den Vergleichen von Nullfall und Planfall Zahlen für den Nullfall verwendet, die laut Aussagen der Verwaltung dort gar nicht abgewickelt werden können?



IV Berechnung Prognose Planfall

a) induzierter Verkehr:
Der Neuverkehr wurde nicht berechnet. In der Unterlage wird behauptet, der durch den Straßenneubau und damit durch die Beschleunigung des Verkehrs verursachte induzierte Neuverkehr sei „marginal“. Diese Aussage ist nicht belegt und widerspricht dem Stand der Verkehrswissenschaft.
Die Verkehrsverlagerung vom Öffentlichen Verkehr (ÖV) wurde nicht berechnet. In der Unterlage wird behauptet, die Veränderung des Modal Split zu Ungunsten des ÖVs sei „marginal“. Auch diese Aussage ist nicht nachvollziehbar und nicht belegt.



Wir fragen:

– Warum wird bei der Berechnung des Planfalls der induzierte Verkehr außer Betracht gelassen?
– Oder, falls er doch berechnet wurde, was die Aussage „marginal“ vermuten lässt: Warum werden diese Zahlen nicht offen gelegt?


b) LKW-Anteil:
Gegenüber der ersten Auslegung wurden innerhalb von nur 10 Monaten ganz andere Verkehrszahlen vorgelegt. In der Vorlage von 2010 wurde der Schwerlastverkehr mit deutlich über 10 Prozent der Verkehrsmenge beziffert.
Bei der zweiten Auslegung liegt der LKW-Anteil plötzlich unter 10 Prozent und fällt nicht mehr erwähnenswert ins Gewicht.
Wir haben ein LKW-Durchfahrtsverbot. Dies bringt 1000 Lkws mehr am Tag auf die B10 / B27.

Die Mehrbelastung hat die Uni Stgt untersucht. („Durchsuchung der Wirksamkeit eines Lkw-Durchfahrtsverbots auf die verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen. Teil: Fortschreibung nach Feinberechnung für die Bereiche Remseck – Fellbach – Waiblingen und Schurwaldquerung“ vom 11.02.2010). Ergebnis: Es gibt eine erhebliche Mehrbelastung auf der B10/B27. Diese 1000 LKWs mehr werden aber in den Verkehrsberechnungen nicht berücksichtigt.


Wir fragen:

– Wieso wird die Zunahme des LKW-Verkehrs durch das LKW-Durchfahrtsverbot im Planfall nicht berücksichtigt, obwohl die LKW-Zunahme als eine der wichtigsten Begründungen bei der Antragsstellung zur Landesförderung explizit schriftlich angeführt wurde und Ausschlag für die Genehmigung der GVFG-Mittel gaben? (Einsichtnahme der Unterzeichnerin in die Antragsakten erfolgte beim RP Stuttgart)
– Wie kann eine der wirksamsten Maßnahmen des Luftreinhalteplans für das Prognosejahr 2020 (in 7 Jahren) bei der Berechnung der prognostizierten Verkehre unter dem Aspekt der Luftreinhaltung unter den Tisch fallen?
– Wie sieht die Stellungnahme des Umweltamtes unter dem Aspekt der Luftreinhaltung zum prognostizierten Wegfall des Lkw-Durchfahrtsverbots in 2020 aus?
– Welche ebenso wirksame, das LKW-Durchfahrtsverbot ersetzende, Maßnahme sieht die Verwaltung für das Prognosejahr 2020, wenn dieses bei der Verkehrsberechnung für den Rosensteintunnel entfallen ist?


c) Ausbau der B10 / Regionalplan
Der Ausbau der B10 außerhalb Stuttgarts wurde nicht berücksichtigt. Es ist geplant, die B10 zwischen Stuttgart-Neuwirtshaus und Vaihingen/Enz sowie zwischen Stuttgart-Hafen und Plochingen weiter auszubauen (jeweils plus 2 Spuren). Dadurch wird die Attraktivität der B10 für den Fernverkehr weiter gesteigert. (Ulm – Heilbronn, Ulm – Karlsruhe). Die Behauptung in der Vorlage, die B10 hätte auch nach Fertigstellung des Rosensteintunnels nur lokale und keine regionale Bedeutung, entbehrt jeder Grundlage.
Der Regionalverkehrsplan dagegen geht folgerichtig von zusätzlichem Verkehr auf der B10 aus (S. 96).
Der Regionalverband geht davon aus, dass es zu mehr Verkehr kommt
• im Zuge der B 10 Mühlacker – Vaihingen/Enz – Stuttgart – Esslingen - Göppingen
• durch die Aufsiedlung von S 21- Flächen
Beides wird in der Vorlage verneint, ohne dies zu belegen, und bei den Verkehrsprognosen nicht berücksichtigt.


Zitat Seite 5 der Begründung: „Die Bündelung des Autoverkehrs verbessert die Erreichbarkeit der Region und vermeidet den Bau isolierter Ortsumfahrungen.“


Wir fragen:

– Wieso werden die regionalen Verkehrsentwicklungen in den Verkehrsprognosen nicht berücksichtigt, obwohl diese als Begründung bei der Antragsstellung zur Landesförderung explizit schriftlich angeführt wurden und mit Ausschlag für die Genehmigung der GVFG-Mittel gaben? (Einsichtnahme der Unterzeichnerin in die Antragsakten erfolgte beim RP Stuttgart)


d) Prognose allgemein:

Wir fragen:

– Die Stadtverwaltung wird gebeten darzulegen, wie es zu erklären ist, dass es bis zu dem Jahre 2020 zu einer starken, ab 2020 aber zu keiner weiteren Verkehrszunahme kommt.


e) Verzahlen Planfall +
Die Verkehrszahlen sinken von der ersten zur zweiten Auslegung. Der so genannte
Planfall + weitere Maßnahmen ist plötzlich nicht mehr für die Zahlenbasis relevant, sondern nur noch der Planfall „nur Rosensteintunnel“.


Ein Beispiel: In der ersten Auslegung waren für die B10 / B27 in Zuffenhausen 14.100 LKW berechnet. In der 2. Auslegung „der Planfall nur Rosensteintunnel“ mit nur noch 8.300 LKW.
Insgesamt würden die Verkehrsbelastungen durch die Kombination Rosensteintunnel mit weiteren Verkehrsmaßnahmen in Stuttgart-Ost, -Nord und Zuffenhausen zum Teil erheblich zunehmen.

In der ersten Auslegung wurden die Verkehrszahlen von der Verwaltung als absolut richtig und zuverlässig bezeichnet und die weiteren Maßnahmen als beschlossen mit berücksichtigt. (Die als weitere Maßnahmen bezeichneten Vorhaben sind auf Seite 10 der Vorlage GRDrs 111/2012 aufgeführt.).


Wir fragen:

– Mit welcher Begründung wurde die Berechnungsmethodik der Verkehrszahlen Planfall + weitere Maßnahmen nicht für die zweite Auslegung angewendet?


e) Nachgeordnetes Straßennetz
Für nur sehr wenige, selektierte Straßen im nachgeordneten Straßennetz werden die Verbesserungen und Verschlechterungen durch den Bau des Rosensteintunnels dargestellt.

Als Beispiel: In Feuerbach fällt auf, dass obwohl das B295-Konzept eine Verlagerung von Verkehren aus Feuerbach auf die Borsigstraße vorsieht und eine erhebliche Verkehrszunahme auf der B10/ B27 durch den Rosensteintunnel zu verzeichnen ist, keinerlei Verkehrszunahme auf der Borsigstraße dargestellt ist, obwohl diese direkt an die B10/ B27 angrenzt. Dort müsste zwangsläufig eine Verkehrszunahme erfolgen, was wiederum verkehrliche Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz in Feuerbach haben muss. Bei der Verwaltung wurden von unserer Fraktion Feuerbach betreffende Verkehrszahlen angefragt, jedoch bis heute nicht vorgelegt.


Wir fragen:

– Wie verändern sich die Verkehrszahlen auf der Borsigstraße und dem B295-Tunnel und den anderen von uns angefragten Straßen unter Berücksichtigung des B295-Konzepts und dem Bau des Rosensteintunnels?
– Welche Leistungsfähigkeit erhält die Kreuzung Borsigstraße / B10/ B27 im Planfall?


Gabriele Munk Jochen Stopper Peter Pätzold


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