Antrag und Anfrage vom 06/08/2018
Nr. 157/2018

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Die Anwendung von Glyphosat ideologiefrei beurteilen

Mit der GRDrs 212/2018 und weitergehend dem Änderungsantrag Nr. 116/2018 (Stuttgart auf dem Weg zur glyphosatfreien Stadt) soll die Anwendung von Glyphosat auf städtischen Flächen spätestens 2022 gänzlich untersagt werden.

Die Antragsteller des Änderungsantrags Nr. 116/2018 verkennen, dass die Nichtanwendung von Glyphosat mit großer Wahrscheinlichkeit, insbesondere bei den städtischen Weinbergen, erhebliche Auswirkungen haben wird und die Folgen noch überhaupt nicht absehbar sind.

Die vom städtischen Weingut bewirtschafteten Weinberge können insbesondere in den Steillagen nur noch unter erheblichen Mehraufwand und somit höheren Kosten bewirtschaftet werden. Noch gravierender wird jedoch sein, dass die Pächter der städtischen Weinberge diese spätestens ab Ende 2022 ohne die Möglichkeit der Anwendung von Glyphosat nicht mehr bewirtschaften und an die Stadt zurückgeben werden. Zahlreiche Weinbaubetriebe haben dies bereits angekündigt. Eine wirtschaftliche Bewirtschaftung der Steillagen ist ohnehin schwierig, eine Bewirtschaftung ohne die Anwendung von Glyphosat nicht mehr rentabel.

Diese gravierenden Auswirkungen des Glyphosat-Verbots auf städtischen Flächen können schon alleine dadurch vermieden werden, dass man sich mit den tatsächlichen Auswirkungen von Glyphosat auf die Umwelt ideologiefrei auseinander setzt. Die bloße und pauschale Behauptung einer schädigenden Wirkung ist pure Ideologie, wissenschaftlich aber nicht begründet.

In Deutschland sind an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln neben dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) noch das Umweltbundesamt (UBA) sowie das Julius-Kühn-Institut (JKI; Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen) zuständig. Gestützt darauf, dass alle wissenschaftlichen Experten in Deutschland und in Europa übereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, dass von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine gesundheitliche Bedenklichkeit ausgeht, ist Glyphosat unter dieser Bedingung unproblematisch zugelassen.

Als politische Entscheidungsträger sollten wir dazu anerkannte Experten auf dem Gebiet Pflanzenschutzmittel und Glyphosat und deren Umweltauswirkungen hören. Nur dann ist eine ideologiefreie Entscheidung möglich.

Wir beantragen daher,

dass im Zuge der Behandlung des Antrags Nr. 116/2018 anerkannte und unabhängige Experten auf dem Gebiet Pflanzenschutzmittel und Glyphosat wie zum Beispiel Prof. Dr. Jan Petersen oder Prof. Dr. Peter Zwerger zu den Auswirkungen von Glyphosat gehört werden.

Ferner fragen wir an,

wie die Stadtverwaltung die weitere Bewirtschaftung von städtischen Weinbergen gewährleisten will, die von heutigen Pächtern nach Ende des Pachtvertrags oder spätestens Ende 2022 zurückgegeben werden?



Nicole Porsch Joachim Rudolf Thomas Fuhrmann


Beate Bulle-Schmid Markus Bott Fritz Currle
stv. Fraktionsvorsitzende


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