Antrag vom 09/28/2020
Nr. 396/2020

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Nicht benötigte Mittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirm von Bund und Land ins Jahr 2021 übertragen – OB Kuhn soll mit diesem Ziel Gespräche mit Minister Hermann führen

Die öffentlichen Verkehrsunternehmen in Deutschland haben durch die Corona-Krise hohe finanzielle Einbußen erlitten. Gerade im ländlichen Raum wird der ÖPNV überwiegend von Privatunternehmen angeboten, die auf Fahrgeldeinnahmen angewiesen sind, um ihr Fahrpersonal, die Fahrzeuge und den Kraftstoff zu bezahlen. Damit der Betrieb überall in Deutschland aufrechterhalten werden kann, haben Bund und Länder beschlossen, bis Ende dieses Jahres einen Rettungsschirm für die ÖPNV-Branche aufzuspannen, der die Einnahmeausfälle ausgleicht.

Das Volumen dieses Rettungsschirms für Baden-Württemberg beträgt 278 Mio. Euro aus Bundesmitteln plus 200 Mio. Euro an Landeshilfen, also zusammen 478 Mio. Euro. Erstattet werden damit Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen in den Monaten März bis Dezember, wobei der finanzielle Ausgleich über die Verkehrsverbünde beantragt und dann an die Verkehrsunternehmen oder Aufgabenträger ausgezahlt wird.

Für Stuttgart und die vier Verbundlandkreise koordiniert der VVS die Ansprüche seiner verbundweit 40 Verkehrsunternehmen. Im Rahmen dieser Aufgabe stellt er die Anträge beim Land, erhält die Mittel und verteilt sie. Als landesweit größter Verbund koordiniert er zugleich auch die Interessen der anderen 22 Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg.

Allein im VVS betrugen die Fahrgeldausfälle von März bis Juli rund 57 Mio. Euro netto. Bis Jahresende wird dieses Defizit auf mindestens 110 Mio. Euro. ansteigen. Rechnet man die voraussichtlichen Mindereinnahmen sämtlicher baden-württembergischer Verkehrsverbünde zusammen, ergibt sich bis Ende 2020 ein Fehlbetrag von rund 330 Mio. Euro.

Da der Rettungsschirm von Bund und Land derzeit nur bis Ende des Jahres gilt und heute schon abzusehen ist, dass bis dahin das alte Nachfrageniveau nicht wieder erreicht werden kann, brauchen die Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg auch im nächsten Jahr eine erhebliche finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand.


Deshalb bitten wir Oberbürgermeister Fritz Kuhn dringend, in seiner Eigenschaft als VVS-Aufsichtsratsvorsitzender Gespräche mit Verkehrsminister Winfried Hermann zu führen, die zum Ziel haben, die Landes- und Bundesmittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirm, die 2020 nicht benötigt werden, auf das nächste Jahr zu übertragen, um sie dann den Verkehrsunternehmen im Land und damit auch der SSB zukommen lassen zu können.




Alexander Kotz Jürgen Sauer Dr. Klaus Nopper
Fraktionsvorsitzender




Ioannis Sakkaros Beate Bulle-Schmid
Stellvertr. Fraktionsvorsitzende


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