Anfrage vom 10/22/2015
Nr. 976/2015

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Betreff

Abbruch und Entmietung auf Kosten der Stadt?

Begründung:

Seit einigen Jahren lösen einige Stuttgarter Baugenossenschaften die notwendige Sanierung ihrer Gebäude wie folgt: Sie reißen ab, bauen neu (mit Tiefgarage, Aufzug etc.) und vermieten bzw. verkaufen Eigentumswohnungen dann neu, mit der Folge, dass die alten Mieter die neuen Mieten nicht mehr bezahlen können. Während der Bauzeit müssen die alten Mieter raus und bekommen zu diesem Zweck andere, meist schlechtere Wohnungen derselben Baugenossenschaft angeboten und ggf. innerhalb eines Zeitraums die Kosten für den Umzug erstattet. Da für die alten Wohnungen relativ niedrige Mieten zu entrichten waren und infolge dessen die alten Mieter meistens langjährige und daher auch ältere Mieter sind, wäre es interessant zu wissen, wie viele dieser "entmieteten" Mieter in solch einer Situation sich dann gleich für einen Umzug ins Alters- oder Pflegeheim oder in betreutes Wohnen entscheiden. Da diese Personengruppe über ein geringes bis unzureichendes Einkommen verfügt, würde dann das Sozialamt der Stadt Stuttgart einen Teil der Kosten für die Unterbringung übernehmen müssen.

Wir fragen an:

1. Verfügt die Verwaltung über Zahlen, wie hoch die Kosten für das Sozialamt der Stadt Stuttgart bei Abbruch und Entmietung wie beschrieben anfielen bzw. anfallen?

2. Wir bitten um einen Bericht, wie sich die Übergänge von Senioren im Falle Abriss/Neubau in den letzten Jahren darstellten.


Gangolf Stocker Thomas Adler Hannes Rockenbauch
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender


Laura Halding-Hoppenheit Guntrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek


Stefan Urbat Christian Walter


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