Haushaltsantrag vom 10/19/2017
Nr. 441/2017

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2018/2019 Antrag Nr. 42
Betreuungs- und Pflegearbeit in Stuttgart im Blick

I Unterstützung des Tagestreffs „Femmetastisch“ bei der Neukonzeption der Hauswirtschaft

In der Vergangenheit wurde die Hauswirtschaft des Tagestreffs mit dem Angebot einer täglichen Versorgung der Klient*innen mit einem warmen Mittagessen und einem kostenlosen Vesper am Nachmittag von freiwilligen Helfer*innen unterstützt. Für diese Aufgabe finden sich seit einiger Zeit nicht mehr genügend Freiwillige. Zudem wurden Hygienebestimmungen verschärft, die nur mit Hilfe von qualifiziertem, hauptamtlichem Personal umgesetzt werden können. Aus diesen Gründen ist die Neuausrichtung der Hauswirtschaft, verbunden mit Stellenbedarf, zwingend erforderlich. Die Neukonzeption sieht vor, bei der Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten die Klient*innen einzubeziehen und zu beteiligen. Damit in Zukunft wieder die tägliche Essensversorgung im „Tagestreff Femmetastisch“ unter Mitwirkung der Klient*innen sichergestellt werden kann, soll bei der neuen hauswirtschaftlichen Konzeption vom Einsatz freiwilliger Helfer*innen bei der Essenszubereitung auf eine hauptamtliche hauswirtschaftliche Fachkraft umgestellt werden (GRDrs 416/2017 „Tagestreff Femmetastisch“).


Wir beantragen daher:

Zur Finanzierung der Neukonzeption des Bereichs Hauswirtschaft im
„Tagestreff Femmetastisch“ werden für den Einsatz einer halben zusätz-
lichen hauswirtschaftlichen Fachkraftstelle folgende Mittel bereitgestellt:

2018 23.000 EUR
ab 2019 24.000 EUR



II Breit aufgestellte gesetzliche Betreuungsarbeit absichern – Zuschuss für Betreuungsarbeit an Betreuungsverein Anthropos Stuttgart e.V.

Mit dem städtischen Zuschuss zur Betreuungsarbeit der Betreuungsvereine wird sichergestellt, dass Personen, die aufgrund ihres Krankheitsbildes sehr schwierig und langfristig mit großem Zeitaufwand zu betreuen sind, eine angemessene Betreuung durch Vereinsbetreuer erhalten.
Der Anthropos Betreuungsverein Stuttgart e. V. ist inzwischen ein zuverlässiger, kompetenter Kooperationspartner der Betreuungsbehörde und wird zur Sicherung des Angebots an gesetzlicher Betreuung benötigt. Eine Angleichung der Förderung an die der anderen Betreuungsvereine ist deshalb angebracht (GRDrs 260/2017 „Förderung des Anthropos Betreuungsvereins Stuttgart e.V.“).


Wir beantragen daher:

Zur Finanzierung des besonderen Personalaufwands bei der gesetzlichen
Betreuung erhält der Anthropos Betreuungsverein Stuttgart e.V. einen
pauschalierten Fehlbetragszuschuss in Höhe von:

2018 23.000 EUR
ab 2019 22.000 EUR


III Schaffung zusätzlicher Personalkapazität im Bereich Sozialplanung ambulante
Pflege


Bundes- und Landesregierung haben ein Gesetzesprogramm zur Förderung ambulanter Pflegestrukturen verabschiedet. Für Stuttgart trägt v. a. das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG), hier insbesondere die §§ 4 - 9 (Ambulante Pflegewohngemeinschaften), sowie die Verordnung der Landesregierung über die Anerkennung der Angebote zum Alltag nach
§ 45a Abs. 3 SGB XI maßgeblich zur Umsetzung bei. Die Angebote nach § 45a SGB XI sind dringend notwendig zur Vermeidung und Verzögerung von Heimaufenthalten. Die Unterstützungsangebote-Verordnung, die die bisherige Betreuungsangebote-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ablöst, wurde am 08.02.2017 erlassen. Diese beinhaltet, dass alle bisherigen Anerkennungen nach der alten Verordnung zum 31.12.2018 auslaufen. Dies bedeutet, dass bis zum 31.12.2018 voraussichtlich 145 neue Anerkennungen geprüft und ausgesprochen werden müssen. Zusätzlich hat sich das Angebotsspektrum in der Unterstützungsangebote-Verordnung erheblich erweitert. Die Erfahrung zeigt bereits jetzt, dass die Träger und auch die ehrenamtlichen Anbieter aufgrund der neuen Verordnung einen erhöhten Beratungsbedarf bei der Antragsstellung haben, da die Regelungen komplizierter geworden sind.



Wir beantragen daher:

Im Bereich Sozialplanung ambulante Pflege wird die Personalkapazität um
eine dauerhafte 0,5 Planstelle in EG 13 aufgestockt.
Mehraufwand im städtischen Haushalt:

2018 41.600 EUR
ab 2019 41.600 EUR


Anna Deparnay-Grunenberg Andreas G. Winter




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