Anfrage
vom
08/25/2015
Nr.
302/2015
Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Fragen zum Sozialdatenatlas
1) Im Rahmen der „Zusammenfassenden Betrachtung (Nr. 4.18)“ auf der Seite 159 ist in Sachen „Alg II-Empfänger inkl. Sozialgeld (SGB II) – gesamt“ ausgeführt, dass in Stuttgart zwischen den Jahren 2009 und 2013 die „SGB II-Quote“ von 8,7 % auf 8,2 % gesunken ist. Diese Werte liegen zwar unterhalb den für das gesamte Bundesgebiet im gleichen Zeitraum registrierbaren Daten: Dort vollzog sich aber ein wesentlich deutlicherer Rückgang, nämlich von 10,4 % auf 9,4 % (Quelle: Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder). Auf Landesebene sind diese Werte schließlich erheblich niedriger, und es ist in Baden-Württemberg ein etwas stärkerer Rückgang dieser SGB II-Quote feststellbar, nämlich von 5,7 % auf 5,0 %. Es stellt sich hier die Frage, wie sich die Sozialverwaltung in vergleichender Betrachtung der vorab zitierten Daten die Entwicklung in Stuttgart erklärt. Weshalb ist die in Stuttgart erhobene SGB II-Quote um einiges höher als im gesamten Bundesland und fiel im Vergleichszeitraum der Rückgang dieses Wertes – trotz einer Besserung der Arbeitsmarktlage – deutlich niedriger als in Bund und Land aus?
2) Bei den Daten der Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen über 18 und unter 65 Jahren liegt zwischen den Jahren 2009 und 2013 die in Stuttgart feststellbare Entwicklung im „bundesweiten Trend“ (S. 162): Die auf Bundesebene hier registrierbaren Werte liegen mit 1,1 % (2009) und 1,4 % (2013) lediglich geringfügig niedriger als in Stuttgart mit 1,2 % (2009) und 1,5 % (2013).
3) In Bezug auf die Empfänger/innen von Leistungen der Grundsicherung im Alter (für über 65jährige Personen) fällt auf (S. 163), dass die in Stuttgart feststellbaren Quoten erheblich über den im Bundesdurchschnitt erhobenen Werten liegen, nämlich 3,6 % (2009) und 4,2 % (2013) in Stuttgart sowie nur 2,4 % (2009) und 3,0 % (2013) auf Bundesebene. Weshalb stellt sich in Stuttgart, einer prinzipiell hochstrukturierten Stadt, die Altersarmut bereits heute deutlich ausgeprägter als im Bundesschnitt dar?
4) Die grundsätzlich positive Entwicklung des Anteils von Empfänger/innen von Leistungen nach den §§ 19 ff. SGB II (Arbeitslosengeld II) aus der Altersgruppe der 18 bis unter 35jährigen zwischen den Jahren 2009 und 2013 von 6,7 % (2009) auf 5,7 % (2013) ist maßgeblich auf die deutliche Besserung der Gegebenheiten am Arbeitsmarkt gerade für jüngere Menschen zurückzuführen (S. 76).
Diese Entwicklung ging aber am Personenkreis der 35 bis unter 50jährigen Empfänger/innen von Alg II vorbei (S. 82): Hier vollzog sich sogar ein Anstieg des durchschnittlichen Anteils an der betr. Bevölkerungsgruppe von 7,9 % (2009) auf 8,1 % (2013). Worauf ist diese Entwicklung zurückzuführen? Weshalb ging die ansteigende Nachfrage nach Arbeitskräften an dieser Klientel regelrecht vorbei, und es verfestigte sich die Langzeitarbeitslosigkeit sogar noch? Wurden nicht im erforderlichen Umfang Maßnahmen der beruflichen Eingliederung durchgeführt? Befinden sich gerade in dieser Personengruppe besonders viele leistungsgeminderte, aber noch als erwerbsfähig einzustufende Personen, wo das Jobcenter keine besonderen Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit umsetzt?
5) In entsprechender Weise verlief zwischen 2009 und 2013 die Entwicklung bei den 50 bis unter 65jährigen Empfänger/innen von Alg II, nämlich ein Anwachsen von 7,8 % auf 8,1 % (S. 88). Der Anstieg dieser Daten ist ebenfalls kritisch zu hinterfragen.
Bernd Klingler Eberhard Brett Prof. Dr. Lothar Maier
zum Seitenanfang