Antrag vom 10/25/2016
Nr. 328/2016

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Alle Maßnahmen für eine saubere Luft in Stuttgart nutzen
Tempo 60 auf Bundesstraßen zeitnah umsetzen, Temporeduktion auf Autobahn prüfen

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 27.09.2016 wurde das vorläufige Ergebnis des Wirkungsgutachtens des Landes vorgestellt. Hierin werden verschiedene Maßnahmen zur Luftreinhaltung auf ihren Effekt zur Reduzierung der Fahrleistung und zur Senkung der Stickoxidbelastungen bewertet. Eine maßgebliche Maßnahme zur Senkung der Stickoxidwerte ist die Temporeduktion auf Außerortsstraßen auf 50 bzw. 60 km/h. Sie allein kann eine Senkung der Stickoxidbelastung um bis zu 6 Prozent bewirken.
Umso verwunderlicher ist es, dass bisher nicht einmal das im Luftreinhalteplan Stuttgart festgelegte Ziel, auf allen Außerortsstraßen der Gemarkung Tempo 60km/h für LKW und Tempo 80 km/h für alle anderen Fahrzeuge festzulegen, umgesetzt wurde. Die B10/14 weicht am Kappelbergtunnel noch immer von dieser Maßnahme ab, obwohl das Regierungspräsidium Stuttgart bereits Ende 2015 seine Zustimmung zur Temporeduktion erteilt hat. Aus diesem Grund wurde bereits Ende 2015 in der Presse berichtet, dass Tempo 80 in Kürze kommen wird. Bisher wurde die Maßnahme allerdings noch nicht umgesetzt.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach einer Temporegelungen auf den Autobahnstrecken auf Stuttgarts Gemarkung. Eine Temporeduktion auf Tempo 80 km/h im Zuge der Lärmminderung hatte das Regierungspräsidium 2012 entgegen der Forderung der Stadt abgelehnt. Der Lage der A831 entlang der Frischluftschneise könnte aber eine große Bedeutung bei der Luftreinhaltung für den Kessel zukommen, weshalb der Nutzen einer Temporeduzierung im Sinne der Luftreinhaltung geprüft werden sollte.
Auch beim Thema Tempo 60 km/h auf Bundesstraßen tut sich bisher nichts. In unserem Antrag 97/2015 haben wir mit Blick auf die B10/27 bereits eine weitere Temporeduktion auf Tempo 50 gefordert. In der Stellungnahme zu diesem Antrag vom August 2015 wurde berichtet, dass im Zuge der aktuellen Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart die Wirkung der Temporeduktion auf Tempo 60 untersucht wird. Bei einem positiven Untersuchungsergebnis möchte die Verwaltung eine weitere Temporeduktion anordnen.
Aufgrund der stetig überschrittenen Grenzwerte bei Feinstaub und Stickoxiden gilt es möglichst zeitnah, weitere Maßnahmen zur Schadstoffreduktion in der Luft umzusetzen. Da seit der Antragsantwort ein Jahr vergangen ist, und mit dem vorläufigen Ergebnis des Wirkungsgutachtens eine Temporeduktion in der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart auf Tempo 60 wahrscheinlich ist, gilt es bereits jetzt, die vorbereitenden Maßnahmen zu prüfen.


Wir beantragen daher:

1. Die Stadt fordert das Regierungspräsidium dazu auf, die seit 1990 im Luftreinhalteplan Stuttgart verbindlich festgelegte und seit einem Jahr genehmigte Temporeduktion der B10/14 am Kappelbergtunnel auf Tempo 80 zeitnah umzusetzen.

2. Im Ausschuss für Umwelt und Technik wird das Thema Geschwindigkeitsreduktion auf Bundesstraßen und Autobahnen aufgrund der Luftreinhaltung auf die Tagesordnung gesetzt.

3. Mit Bezug auf das vorläufige Wirkungsgutachten wird darüber abgestimmt, dass die Stadt beim Regierungspräsidium beantragt, im Zuge der Luftreinhaltung

a) eine Temporeduktion auf Stuttgarts Autobahnen auf 80 km/h sowie
b) eine Temporeduktion auf Stuttgarts Bundesstraßen auf 60 km/h

umzusetzen.


Björn Peterhoff Andreas G. Winter


zum Seitenanfang