Anfrage vom 07/13/2022
Nr. 236/2022

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Wohnungen für Asylbewerber (oder anderweitig Bleibeberechtigte)

Der sogenannte "Stuttgarter Weg" sieht vor, Asylbewerber vorzugsweise in Wohnungen unterzubringen und nicht in Sammelunterkünften. Dazu werden Wohnungen der SWSG oder auch angemietete Wohnungen aus privater Hand genutzt. Diese sind somit längerfristig dem Wohnungsmarkt entzogen - zum Nachteil Wohnungssuchender, die keinen Asylantrag gestellt haben.

Wie man dem 40. Stuttgarter Flüchtlingsbericht entnehmen konnte, wurden seit 2010 insgesamt 6348 Einwanderer von der Sozialverwaltung in Mietwohnraum vermittelt.

Wir fragen daher:

1. Wie viele Wohnungen wurden an Asylbewerber (oder anderweitig Bleibeberechtigte) seit 2010 insgesamt von der Stadt vermittelt?

2. Wie viele Wohnungen der SWSG betraf das?

3. Welche Größe hatten die Wohnungen?

4. Nach welchen Auswahlkriterien wurden die Wohnungen an den o. g. Personenkreis vermittelt?

5. Wurden Sozialleistungsempfänger (ohne Asylantrag) bei der Wohnungsvergabe im gleichen Maße berücksichtigt?



gez. Christian Köhler, Dr. Michael Mayer, Frank Ebel, Kai Goller







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