An diese Stelle können sich alle Leistungsgewährer_innen und persönlichen Ansprechpartner_innen kurzfristig bei Bedarf und unbürokratisch im Sinne einer juristischen Beratungs-/Clearingstelle im Jobcenter wenden. Den Sachbearbeiter_innen des Jobcenters in den Zweigstellen (pAps, Leistungsgewährer ohne Leitungsfunktion) ist es bisher untersagt, sich direkt an die Abteilung Grundsatz und Recht zu wenden, um juristischen Sachverstand einzuholen. Nur über die Zweigstellenleitungen darf Rat eingeholt werden. Dies ist bürokratisch und zeitaufwändig.
Sachbearbeiter_innen müssen auf das Know-How von Mitarbeiter_innen in der Abteilung Grundsatz und Recht kurzfristig (telefonisch) zugreifen können und dürfen, damit es zu mehr Rechtssicherheit bei Bescheiden kommt und sich Widerspruchsquoten reduzieren.
Die Bearbeitung von Widersprüchen und v.a. Widerspruchsvorlagen ist extrem zeitaufwändig und zieht Kapazitäten bei den bereits knappen Personalressourcen ab. Dies führt wiederum zur Verzögerung von Antragsbearbeitung, erhöhtem Zeitdruck mit der Gefahr einer erhöhten Fehlerquote, erhöhter Arbeitsbelastung, Krankheits- und Fehlzeiten, weniger souveränem Umgang mit Klienten etc. Kurz: das Einholen kurzer juristischer Auskünfte ist wesentlich weniger zeitaufwändig als die Erstellung von Widerspruchsvorlagen.
Thomas Adler Hannes Rockenbauch Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Laura Halding-Hoppenheit Guntrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek Gangolf Stocker Stefan Urbat Christian Walter