Anfrage vom 11/28/2016
Nr. 384/2016

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Betreff

Entmietung durch Terrorisierung der Mieter unterbinden!

Mit zweifelhaften Begründungen versucht der Bau- und WohnungsVerein (BWV) seine drei Gebäude in der Beethovenstraße 60 – 70 in Stuttgart-Botnang seit Monaten zu entmieten. Die bislang günstigen Mieten sollen sich nach Abriss und Neubau mehr als verdoppeln auf ca. 11 Euro pro Quadratmeter (Kaltmiete). Zwei Mieter ließen sich aber von den Plänen des BWV nicht überzeugen und klagten gegen die Kündigung – mit Erfolg. In erster Instanz wurde die Kündigung für nichtig erklärt, das Revisionsverfahren wird am 21. Dezember 2016 vor dem Landgericht verhandelt.
Der BWV als Eigentümer informierte die beiden Mieter am Abend des 17. November 2016 gegen 20 Uhr darüber, dass „am Freitagmorgen, den 18.11.2016“ eine Polizeiübung in den Wohngebäuden der Beethovenstraße 62 – 64 stattfinden werde. Keine zwölf Stunden sollten zwischen Ankündigung und Übung liegen. An jenem Freitagvormittag ließ der BWV abermals via Aushang wissen: „am Freitag, 18. November 2016 wird durch die SEK eine Polizeiübung im Haus Beethovenstraße 64-68 stattfinden“.
Auf Nachfrage der Mieter bestätigte der BWV, dass der Vorstand entschieden hatte, die Mieter erst zwölf Stunden vor dem Einsatz zu informieren.
Wir fragen:
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist Mitglied im Bau- und Wohnungsverein (BWV). Was hat die Stadt als Mitglied unternommen, diese Übung eines Sondereinsatzkommandos (SEK) in einem bewohnten Gebäude zu unterbinden?
2. Welche Informationen hatte die Stadt über die geplante Übung?
3. Warum hat die Stadt als Mitglied des BWV nichts unternommen, die Mieter zumindest frühzeitig über eine Übung in den bewohnten Gebäuden zu informieren?
4. Warum hat der BWV und nicht die Polizei über die bevorstehende Übung informiert?
5. War Bürgermeister Michael Föll in seiner Funktion als BWV-Verwaltungsrat in den Vorgang eingeweiht, dass eine SEK-Übung in einem bewohnten Gebäude stattfindet? Wenn ja: a) welche Informationen hatte BM Föll über die geplante Übung? b) Gab er seine Zustimmung zu dem Beschluss, die Mieter erst zwölf Stunden vor der geplanten Übung zu informieren?
6. Wurde Sicherheits- und Ordnungsbürgermeister Martin Schairer über die geplante Übung vorab informiert? Wenn ja: a) gab er seine Zustimmung? wenn ja: b) mit welcher Begründung?

Thomas Adler Hannes Rockenbauch Laura Halding-Hoppenheit
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender

Guntrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek Luigi Pantisano

Stefan Urbat Christian Walter




zum Seitenanfang