Im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushalts 2020/2021 hat der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung eines Drogenkonsumraums in Stuttgart getroffen und die Sozialverwaltung in Kooperation mit dem Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie dem Liegenschaftsamt mit der Standortsuche beauftragt (vgl. GRDrs 976/2019, 1. Ergänzung, Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschusses „Drogenkonsumraum in Stuttgart ermöglichen – Umsetzung zeitnah angehen“).
Wir nehmen in diesem Zusammenhang Bezug auf die Anträge der FDP-Fraktion u.a. Antrag Nr. 198/2021.
Da das Angebot eines Drogenkonsumraums dringend erforderlich ist, sollen für eine Realisierung die erforderlichen Mittel im Doppelhaushalt 2022/2023 bereitstehen. Wir beantragen daher:
Bis zur 1. Lesung der Beratungen des städt. Doppelhaushalts 2022/2023 legt die Sozialverwaltung einen Bericht zu den Ergebnissen der vertieften Standortprüfung des Gebäudes Ossietzkystraße 6 in Stuttgart-Mitte im Blick auf die Geeignetheit für das in der Landeshauptstadt Stuttgart dringend erforderliche Angebot eines Drogenkonsumraums vor.
Sofern sich durch die vertiefte Standortprüfung die Geeignetheit bestätigt hat, bitten wir um Darlegung der zeitlichen Realisierbarkeit und der Mittelbedarfe für die erforderlichen Umbaumaßnahmen und den laufenden Betrieb. gezeichnet: Sibel Yüksel Dr. Matthias Oechsner Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender Doris Höh Eric Neumann Armin Serwani